Elternunterhalt: CSU will Angehörige bei den Pflegekosten entlasten

Wann Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen müssen, ist per Gesetz ebenso klar geregelt wie die Berechnung für den sogenannten Elternunterhalt. Angehörige sorgen sich dennoch vor den hohen Kosten. Die CSU will unterhaltspflichtige Kinder nun mithilfe einer Einkommensgrenze entlasten. Allerdings gibt es nur wenig Hoffnung, dass es der Vorstoß auf die Bundesebene schafft.

Wenn Pflegebedürftige ihre benötigte Pflege nicht selbst bezahlen können, werden unter bestimmten Bedingungen ihre Angehörigen, besonders die Kinder, in die Pflicht genommen. In der vergangenen Woche brachte die CSU den Plan auf den Weg, zur finanziellen Entlastung eine Einkommensgrenze beim Elternunterhalt festzulegen. Demnach sollen Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro dazu verpflichtet sein, für die Pflege ihrer Eltern aufzukommen. So will man die Angehörigen vor finanzieller Überlastung schützen.

Bundesregierung weist CSU-Vorhaben zurück

Das Vorhaben der CSU sollte per Bundesratsinitiative verhandelt werden. Doch die Bundesregierung hat der Forderung bereits widersprochen. Der Pflegebeauftragte der Regierung, Karl-Josef Laumann von der CDU, begründet das gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit der viel zu hoch angesetzten Grenze von 100.000 Euro Jahresverdienst. Dadurch wären sogar Menschen mit einem monatlichen Einkommen von 8.333 Euro brutto vom Elternunterhalt freigestellt. Das durchschnittliche Haushaltseinkommen liegt mit rund 3.900 Euro jedoch bei nicht einmal der Hälfte davon.

Der Plan der CSU hätte eher zur Folge, dass Menschen mit einem vergleichsweise hohen Einkommen gegenüber Geringverdienern bevorteilt würden. Weiterhin bestünde ohnehin kein Änderungsbedarf, da der Elternunterhalt bereits klar geregelt sei, so Laumann. Dieser soll in keinem Fall zu einer Verschlechterung des Lebensstandards der Unterhaltspflichtigen führen.

Elternunterhalt: Wer zahlt, wenn die Rente für die Pflege nicht ausreicht?

Grundsätzlich basiert der Elternunterhalt auf dem Prinzip, sich als Familie gegenseitig zu unterstützen. Wenn die Eltern die Pflege nicht selbst bezahlen können, müssen ihre nächsten Angehörigen, meistens die Kinder, dafür aufkommen. Zwar werden die ausstehenden Pflegekosten zunächst vom Sozialamt gedeckt, die Angehörigen der Pflegebedürftigen sollen sich allerdings je nach Möglichkeit an der Finanzierung beteiligen. Wie hoch der entsprechende Elternunterhalt ist, wird anhand des Einkommens berechnet.

Welche Freibeträge sind bei der Berechnung erlaubt?

Allerdings müssen Kinder nicht befürchten, dass sie einen Großteil ihres Gehalts für die Pflege der Eltern einsetzen müssen. Denn in Deutschland zählt für die Berechnung das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen, also der monatliche Verdienst nach Abzug der Sozialabgaben und weiterer Aufwendungen für Kredite oder eine private Altersvorsorge. Weiterhin ist beim Elternunterhalt ein Selbstbehalt von 1.800 Euro pro Monat festgelegt, der um einen einkommensabhängigen Zuschuss erweitert werden kann. Auch Ersparnisse von bis zu 10.000 Euro dürfen Angehörige zum Beispiel als Notgroschen für größere Investitionen besitzen. Das Eigenheim und das Familienauto bleiben bei der Kalkulation ebenfalls unangetastet.

Damit müssen Zahlungspflichtige rechnen

Trotz einiger Freibeträge bedeutet der Elternunterhalt für Angehörige oft eine enorme finanzielle Beeinträchtigung. Davon ist besonders die Sandwich-Generation betroffen: Damit sind Menschen gemeint, die sowohl ihren eigenen Kinder als auch den Eltern finanziell unter die Arme greifen müssen, wodurch sie eine Doppelbelastung haben. Hierzu gibt es zwar die Regelung, dass die Unterstützung der eigenen Kinder und Ehepartner Vorrang vor dem Elternunterhalt hat. Dennoch sind insbesondere Besserverdiener oft zur doppelten Zahlung verpflichtet. Um die eigenen Kinder später davor zu schützen, ist eine frühzeitige Absicherung etwa durch eine private Pflegeversicherung in jedem Fall ratsam. Diese können auch Kinder für ihre Eltern abschließen.

Elternunterhalt: Vorteile bei der Steuererklärung

Teile des Elternunterhalts lassen sich steuerlich geltend machen. Beispielsweise kann eine Heimunterbringung in der Steuererklärung als Unterhaltsleistung angegeben werden. Was Angehörige absetzen können, hängt allerdings unter anderem von den Einkünften der Pflegebedürftigen ab.

Sozialamt finanziert Großteil der gesetzlichen Pflegeleistungen

Der Elternunterhalt soll prinzipiell helfen, die staatlichen Sozialausgaben für Pflegeleistungen zu senken. Dennoch zahlt das Sozialamt den größten Teil der Hilfe zur Pflege. Laut Statistischem Bundesamt lagen die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege im Jahr 2013 bei rund 3,3 Milliarden Euro netto. Über den Elternunterhalt konnte das Sozialamt dabei lediglich etwa 68 Millionen Euro einnehmen. Von den insgesamt 2,6 Millionen Pflegebedürftigen empfingen 440.000 Menschen Hilfe zur Pflege. Berlin hat im bundesweiten Vergleich die meisten Empfänger von sozialen Pflegeleistungen: Dort werden zehn von 1.000 Menschen bei der Finanzierung ihrer Pflege unterstützt.

Pflegeversicherung
[finanzen.de] · 23.08.2016 · 16:21 Uhr
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