Sanktionen gegen BF Borgers: Betrugsvorwürfe und Zwang zur Aufgabe der Mandate

In einer beispiellosen Sanktionierungswelle hat die amerikanische Börsenaufsicht SEC das Wirtschaftsprüfungsunternehmen BF Borgers und dessen Inhaber Benjamin F. Borger mit schwerwiegenden Betrugsvorwürfen konfrontiert. Das Unternehmen, welches die Finanzerklärungen Hunderter börsennotierter Betriebe geprüft hat – darunter auch das von Ex-Präsident Donald J. Trump gegründete Social-Media-Unternehmen –, darf nach einer Entscheidung der SEC keine geprüften Abschlusserklärungen mehr für seine Mandanten einreichen.

Laut SEC hat BF Borgers wiederholt grundlegende Rechnungslegungsvorschriften ignoriert und stand damit im klaren Widerspruch zu geltendem Recht. Die Konsequenz: Das Unternehmen und Borger stimmten einer Einigung zu, welche sie zur Zahlung von Gesamtstrafen in Höhe von 14 Millionen US-Dollar verpflichtet. Diese Strafmaßnahme veranlasst viele Firmen, die bisher auf BF Borgers setzten, sich nach neuen Wirtschaftsprüfern umzusehen.

Die Trump Media & Technology Group, Mutterunternehmen der Plattform Truth Social, war erst seit 2022 Kunde bei BF Borgers und verzeichnete nach Bekanntgabe der SEC-Maßnahmen einen vorbörslichen Kursrückgang von rund 4 Prozent. Dennoch bezog Trump Media in ihrer Stellungnahme klar Position mit der Bekundung, man freue sich darauf, in Übereinstimmung mit der SEC-Entscheidung mit neuen Prüfungspartnern zusammenzuarbeiten.

Die Aufsichtsbehörde deckte auf, dass BF Borgers in ihrer umfangreichen Prüfungstätigkeit für die Kapitalmärkte bewusst vorgeschriebene Rechenschaftspraktiken missachtet hatte. Gurbir S. Grewal, der Leiter der Sanktionsabteilung der SEC, bezeichnete die festgestellten Mängel als einen der gravierendsten Fälle von Organisationsversagen aufseiten von Kontrollinstanzen im Finanzmarkt.

Zudem kam zutage, dass das Unternehmen in einigen Fällen ohne tatsächliche Prüfungsleistung alte Berichte recycelt und lediglich das Datum geändert hatte. Dies stellt einen fundamentalen Vertrauensmissbrauch dar, da Investoren sich auf die Korrektheit und Ordnungsmäßigkeit von geprüften Finanzerklärungen verlassen müssen, um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.

Die Sanktionsregelung mit der SEC umfasst weder ein Schuldeingeständnis noch eine Verneinung der Vorwürfe durch BF Borgers oder Herrn Borger. Weiterhin bleiben die juristischen Verteidiger von BF Borgers unbekannt. Unternehmen, die von der Entscheidung betroffen sind, wurden durch die SEC angewiesen, notwendige regulatorische Mitteilungen im Falle eines Rücktritts oder einer Entlassung ihrer Prüfer einzureichen. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 03.05.2024 · 22:39 Uhr
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