Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit Grundgesetz vereinbar
Karlsruhe (dpa) - Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles hat im Kern Bestand. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen die seit rund zwei Jahren geltende Neuregelung weitgehend ab. Die Karlsruher Richter machen aber zahlreiche Vorgaben für die Anwendung des Gesetzes. Es sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb künftig allein der Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt.