Chef muss pünktlich zahlen

(lifepr) Düsseldorf, 26.08.2016 - ARAG Experten weisen Arbeitnehmer darauf hin, dass sie grundsätzlich ein Recht darauf haben, pünktlich ihren Lohn ausgezahlt zu bekommen. Zahlt der Chef zu spät, haben Arbeitnehmer theoretisch ab dem ersten Tag, den das Gehalt auf sich warten lässt, die Möglichkeit, Verzugszinsen von fünf Prozent geltend zu machen. Ab Juli 2016 kommt eine weitere Option dazu: eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Die Verzugspauschale konnten bisher nur Arbeitnehmer fordern, deren Arbeitsvertrag nach dem 28. Juli 2014 geschlossen wurde. Ab Juli dieses Jahres gilt sie auch für alle älteren Arbeitsverträge. Ob es ratsam ist, gleich beim ersten Fall zu mahnen, wagen die ARAG Experten allerdings zu bezweifeln. Doch kommt es mehrfach vor, kann es hilfreich sein, den ausstehenden Lohn schriftlich anzumahnen. Eine Frist von 14 Tagen sollte dem Chef dabei eingeräumt werden. Dieses Recht gilt übrigend auch dann, wenn nur Teile des Gehaltes oder vertraglich vereinbarte Zusatzzahlungen nicht pünktlich überwiesen werden. Abschließend raten die ARAG Experten zum richtigen Ton des Mahnschreibens, z.B. mit dem Hinweis auf eigene fällige Rechnungen, die ohne Lohn nicht gezahlt werden können.

Download des Textes: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Bildung & Karriere
[lifepr.de] · 26.08.2016 · 09:06 Uhr
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