Berlin (dpa) - Nur ein Bruchteil der Bürgergeldempfänger musste im vergangenen Jahr wegen Ablehnung von Arbeitsangeboten Leistungskürzungen hinnehmen. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervor. Zunächst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Wie ...

Kommentare

(21) tibi38 · 21. April um 11:55
@14 danke für deine Aufklärung
(20) Samderi · 20. April um 17:11
@19 Ups, die Autokorrektur. Richtig, meinte Arbeitsunwilligkeit. "Schön" dass du es meintest, dem ist es aber nicht so. Es war nur eine pauschale Antwort auf sein Kommentar, ohne persönlichen Bezug.
(19) Sonnenwende · 20. April um 17:03
@17 ich gehe mal davon aus, dass du Arbeitsunwilligkeit meinst, nicht Arbeitswilligkeit. Nun ja, ich verstehe deinen Kommentar #12 so, dass er sich nicht wundern braucht, wenn ihm wegen seines Verhaltens Konsequenzen drohen. Wie man ja an seiner Antwort @14 sehen kann, lagen die Verhältnisse deutlich anders. @18 schwer, dir das zu glauben. Wenn man Hintergründe erfahren möchte, fragt man danach und nicht mit einer Frage, die eine Unterstellung beinhaltet.
(18) tibi38 · 20. April um 16:51
@13 ich hatte ja nur nachgefragt, kann ja sein, das er Gründe dafür hat, ist ja nicht jeder ein Assi, nur weil er eine Stelle nciht annehmen will, die das JZ ihm anbietet. Deshalb meine Nachfrage
(17) Samderi · 20. April um 16:48
@13 Her je... Ich habe ihm auch keine Arbeitswilligkeit unterstellt!
(16) robrai19 · 20. April um 16:45
Das ist schon Praxis bei denen, die niucht arbeiten wollen. Vorstellungsgespräch, etc. Und schauen das der Arbeitgeber den Stempel rausrückt um zu beweisen das ich vorstellen war. Ich als Bäckergeselle schon lange in dieser Branche hab schon viel erlebt. Man hat halt blöde Arbeitszeiten aber dafür nachmittag frei unmd viel tun kann, Im Büro bist du denn ganzen Tag ausgesetzt. etc und andere Arbeiten. Und jeder der Arbeit sucht will nur mehr bis Freitag arbeiten.
(15) Sonnenwende · 20. April um 16:44
@14 vielen Dank für deinen Mut, deine Erfahrungen hier so ehrlich zu teilen.
(14) bekatronic · 20. April um 16:41
@10) Ich war noch nie in meinem Leben arbeitslos. Ich hatte nur einmal den Job gewechselt. Da ich in einer großen deutschen Firma mit 87.000 Mitarbeitern tätig war, wurde 6 Monate vor dem Jobwechsel die Arbeitsagentur informiert. Daher kenne ich die ganzen Versuche des Arbeitsamtes, mich wieder in Arbeit zu bringen. Zum Zeitpunkt meiner betriebsbedingten Kündigung wurde seinerzeit sogar 6 Monate im Voraus der neue Arbeitsvertrag bei einer anderen Firma geschlossen.
(13) Sonnenwende · 20. April um 16:40
@11,12 jetzt möchte ich @10 aber in Schutz nehmen. Er hat ja nicht bezweckt, dass der Arbeitgeber ihn ablehnt und alles was er schreibt klingt auch nicht nach Arbeitsunwilligkeit, warum er sich von der Arbeitagentur gedrängt fühlte hat er ja gar nicht geschrieben. Ich finde es sehr unfair, jemandem, der seine Erfahrungen hier ehrlich teilt, mit solchen Unterstellungen zu antworten.
(12) Samderi · 20. April um 16:36
@10 Und genau bei solch einem Verhalten darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann Konsequenzen drohen...
(11) tibi38 · 20. April um 16:29
@10 und warum willst du nicht arbeiten?
(10) bekatronic · 20. April um 15:38
Apropos Bewerbungsunterlagen: Knick, Eselsohren und schmutzige Fingerabdrücke in der Bewerbung und man wird aussortiert. Vorstellungsgespräch verschieben auf den Nachmittag oder der Hinweis, man habe genau an dem Tag schon einen Termin beim Bewährungshelfer oder bei der Schuldnerberatung ... das wird bei den Personalern leider sehr ungern gesehen. Als ich bei einem Vorstellungsgespräch erwähnte, dass mich die Arbeitsagentur gedrängt hatte, war das gesamte weitere Gespräch dann bereits erledigt.
(9) Sonnenwende · 20. April um 15:22
@8 Insbesondere bezüglich Bewerbungsunterlagen bleibt aber Unwilligkeit des Bewerbers eine Unterstellung, die sich gar nicht verifizieren lässt. @7 über die Dunkelziffer will deswegen niemand reden, weil sie sich, wie ich schon darlegte, überhaupt nicht regulieren lässt und alle Parteien – nicht nur die Ampel Parteien – das Thema aus wahlkampftaktischen Gründen benutzen.
(8) Mehlwurmle · 20. April um 15:20
@6: Wie aufgeführt, reichen dafür schon "Bewerbungsunterlagen", die so "gestaltet" sind, dass eine Einladung zum Bewerbungsgespräch ausgeschlossen werden kann.
(7) Wasweissdennich · 20. April um 14:47
@3 die Dunkelziffer will doch im Prinzip niemand hören und da bin ich mir auch sicher das sie ein Vielfaches der 16.000 ist. Ausser unwillig sein muss man sich ja auch noch etwas dumm anstellen und dadurch erstmal als "unwillig auffallen"
(6) Sonnenwende · 20. April um 13:34
@5 Und welche Kriterien willst du da anlegen? Ein Arbeitgeber hat einen Bewerber aus Gründen abgelehnt. Wer soll denn beurteilen, inwieweit diese Gründe beim Bewerber Unwilligkeit zeigen oder mangelnde Fachkompetenz oder körperliche Einschränkungen, um bei meinen Beispielen zu bleiben? Zu glauben, dass das möglich ist, ist anmaßend. Und selbst wenn es möglich wäre, dann nur mit einem Aufwand, bei dem die Kosten den Nutzen bei weitem übersteigen.
(5) Mehlwurmle · 20. April um 13:16
@4: So ist es. Es trifft diejenigen die zu dumm sind, sich ans System anzupassen. Lieblose und stümperhafte Bewerbungsunterlagen verhindern gleich die Einladung zum Gespräch. Man sollte den Arbeitgebern eine Meldepflicht auferlegen, damit auch diejenigen die verdienten Kürzungen erfahren. Denn das sind die eigentlichen Verweigerer und sicher deutlich mehr als 16.000.
(4) Sonnenwende · 20. April um 12:19
(2) Damit will ich NICHT sagen, dass alle so sind - ich glaube, dass Leute, die beim Bürgergeld "schmarotzen" eine Minderheit sind - damit will ich NUR sagen, dass in der Statistik diejenigen auftauchen, die zwar nicht arbeiten wollen, aber nicht schlau genug sind, sich da durch zu mogeln. Das sind meiner Meinung nach aber die wenigsten. Darum halte ich die ganze Aktion für sinnlos.
(3) Sonnenwende · 20. April um 12:19
Was mir bei der ganzen Diskussion vollkommen fehlt ist eine Dunkelziffer, die aus meiner Sicht durchaus ins Gewicht fallen könnte. Man muss sich ja nur z.B. bei einem Bewerbungsgespräch als Fachkraft für Hairstyling ungepflegt zeigen oder sich bei einem Bewerbungsgespräch als Lagerfachkraft ächzend mit der Hand auf dem Rücken auf den Stuhl setzen – und schon stellt der Arbeitgeber nicht mehr ein. Diese Leute gelten nicht als Verweigerer und man wird sie auch niemals als solche erfassen können.
(2) Polarlichter · 20. April um 11:57
Das ist ja äußerst überschaubar. Das sind ja nicht mal 1%.
(1) Pontius · 20. April um 05:24
Glücklicherweise sprechen wir immer nur über diese 16.000 - wobei es eigentlich noch weniger sein werden - wenn es um Bürgergeldempfänger geht. Wen interessieren dann schon die übrigen 5.5 Millionen...
 
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