Rückruf bei Audi im Diesel-Abgasskandal
Verbraucher haben ab Kaufjahr 2015 Chancen auf Schadensersatz / 600.000 Audi-Modelle betroffen

13. Dezember 2024, 16:16 Uhr · Quelle: LifePR
Rückruf bei Audi im Diesel-Abgasskandal
Foto: LifePR
Rückruf bei Audi im Diesel-Abgasskandal
Audi startet im Diesel-Abgasskandal Rückrufe für rund 600.000 Fahrzeuge weltweit, darunter fast 180.000 in Deutschland, aufgrund von Abgasreinigungssystem-Mängeln. Betroffene Kunden haben gute Chancen auf Schadensersatz und sollten rechtzeitig rechtliche Schritte einleiten.

Lahr, 13.12.2024 (lifePR) - Audi hat im Diesel-Abgasskandal umfassende Rückrufaktionen gestartet, die weltweit rund 600.000 Fahrzeuge betreffen – davon fast 180.000 in Deutschland. Grund für die Rückrufe sind Mängel am Abgasrückführungssystem (AGR) sowie der Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung illegal manipulieren. Im Fokus der verpflichtenden, vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwachten Rückrufe stehen Audi-Modelle der Baujahre 2005 bis 2017.

Audi, als Teil des VW-Konzerns, ist seit 2015 tief in den Diesel-Abgasskandal verwickelt. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer schätzt die Chancen von Audi-Kunden auf Schadensersatz als gut ein und rät zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Abgasskandal-Check. Die aktuelle Rechtsprechung ist auf Seiten der Verbraucher: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben das sogenannte Thermofenster als unzulässig und illegal eingestuft. Weitere Informationen zu den Entwicklungen am EuGH und BGH finden Sie auf unseren Websites.

EuGH und BGH beeinflussen den Diesel-Abgasskandal bei Audi

Der Diesel-Abgasskandal befindet sich nun im zehnten Jahre. Noch immer beschäftigen tausende Verfahren die Gerichte, und Hersteller wie Audi müssen Fahrzeuge zurückrufen. Im November und Dezember 2024 hat das KBA erneut Rückrufaktionen angeordnet, bei denen über 600.000 Audi-Modelle in die Werkstätten zurückgerufen werden.

Die Maßnahmen umfassen Software-Updates zur Behebung von Problemen mit dem Thermofenster und dem AGR-System sowie die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Diese Updates sind für betroffene Audi-Kunden verpflichtend, und das KBA wird die Fahrzeughalter entsprechend informieren.

Wichtige Rückrufe:

  • Rückruf 14571R:
    Modelle: A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 (Baujahre 2010–2017).
    Grund: Thermofenster im AGR-System als nicht EU-konform eingestuft (EuGH-Urteil Juli 2022).
    Maßnahmen: Software-Update zur Anpassung an gesetzliche Vorgaben.
    Betroffene Fahrzeuge: Weltweit 262.264, davon 50.713 in Deutschland.
  • Rückruf 14607R:
    Modelle: A4, A6, A8 und Q7 (Baujahre 2005–2010, Euro-4-Diesel).
    Grund: Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen und Verbesserung der Abgasreinigung.
    Betroffene Fahrzeuge: Weltweit 342.179, davon 128.959 in Deutschland.
Schadensersatz für Audi-Kunden nach Mega-Rückruf

Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört seit Jahren zu den führenden Verbraucherkanzleien im Abgasskandal. Betroffene Audi-Kunden haben gute Chancen auf Schadensersatz:

  • Restschadensersatz nach § 852 BGB:
    Gilt für Audi-Fahrzeuge, die ab 2015 gekauft wurden. Für frühere Käufe ist die Verjährung bereits eingetreten.
  • Kilometerbegrenzung:
    Schadensersatz lohnt sich meist nur bei Fahrzeugen mit weniger als 200.000 Kilometern Laufleistung, da deutsche Gerichte einen Nutzungsersatz anrechnen, der den Schadensersatz schmälert.
  • Rechtsschutzversicherung:
    Ohne Rechtsschutzversicherung ist ein Verfahren aus Kostengründen meist nicht empfehlenswert.
  • Aktuelle Rechtslage:
    Der BGH hat in Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung das Thermofenster als unzulässig eingestuft. Verbraucher können Schadensersatzansprüche geltend machen, insbesondere durch den sogenannten Differenzschadensersatz (5–15 Prozent des Kaufpreises).
Nach dem Audi-Rückruf: Jetzt handeln und Klage einreichen

Geschädigte Audi-Eigentümer riskieren durch die Folgen des Abgasskandals Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, wenn sie ihre Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten daher eine Individualklage in Erwägung ziehen – die Chancen stehen dank aktueller Rechtsprechung sehr gut.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check, um den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden. Dr. Stoll & Sauer prüft Ihren konkreten Fall und bietet eine Ersteinschätzung, bevor ein gemeinsames Vorgehen gegen Audi geplant wird.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 13.12.2024 · 16:16 Uhr
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