Urteil stärkt Datenschutz: Google muss Transparenz bei Datennutzung verbessern
Ein bedeutender Entscheid des Landgerichts Berlin verpflichtet Google, bei der Kontoregistrierung offen zu legen, welche seiner über 70 Dienste Nutzerdaten verarbeiten. Dieser Sieg für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) betont die Wichtigkeit klarer Datenschutzbestimmungen und die Einhaltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass weder die 'Express-Personalisierung' noch die 'manuelle Personalisierung' den DSGVO-Vorgaben entsprachen. Laut Urteil fehlt es an Transparenz, da Google nicht genau angibt, welche seiner Dienste Daten verwenden und verarbeiten. Nutzer müssten Möglichkeiten erhalten, informiert über ihre Datenverarbeitung zu entscheiden.
Obwohl das Urteil am 25. März 2025 gefällt, jedoch erst kürzlich veröffentlicht wurde, ist es noch nicht rechtskräftig. Google hat Berufung eingelegt und äußerte sich unzufrieden mit dem Urteil des Landgerichts Berlin. Zudem teilte das Unternehmen mit, dass der Kontoerstellungsprozess, der Gegenstand des Urteils war, mittlerweile verändert wurde.
Insbesondere stieß auf Kritik, dass Nutzer bei der 'Express-Personalisierung' nur pauschal allen Datennutzungen zustimmen oder den Vorgang abbrechen konnten, ohne differenzierte Optionen zur Ablehnung zu haben.