Berliner Urteil: Mehr Transparenz bei Googles Datenverarbeitung gefordert
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Google künftig bei der Kontoregistrierung detaillierter darüber informieren muss, welche der über 70 Dienste ihre Nutzerdaten verarbeiten. Mit diesem Urteil gab die Zivilkammer einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) recht. Die Verbraucherschützer beanstandeten, dass die von Google angebotenen Optionen zur "Express-Personalisierung" und "manuellen Personalisierung" nicht den Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprachen.
Das Urteil wurde zwar schon am 25. März 2025 gefällt, die Öffentlichkeit jedoch erst jetzt darüber in Kenntnis gesetzt. Da Google Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt hat, ist der Beschluss momentan nicht rechtskräftig.
Kernpunkt der Auseinandersetzung ist die Notwendigkeit, den Nutzern transparent offenzulegen, für welche Zwecke ihre Daten bei der Registrierung genutzt werden. Das Gericht befand, dass Google in dieser Hinsicht zu wenig Transparenz bietet. Die Nutzerinnen und Nutzer müssten die Möglichkeit haben, selbstbestimmt über die Verwendung ihrer Daten zu entscheiden. Laut dem Urteil mangelt es an der erforderlichen Übersicht, da weder die spezifischen Dienste noch die Art der Datenverwendung ausreichend erklärt werden.
Google vertrat in dem Verfahren die Meinung, dass eine vollständige Liste aller Dienste die Transparenz beeinträchtigen könnte, was das Gericht jedoch zurückwies. Eine solche Information sei unerlässlich und stelle eine Mindestanforderung an die Einwilligungserklärung dar.
Zusätzlich monierte das Landgericht die beschränkten Auswahlmöglichkeiten bei der "Express-Personalisierung", die es den Nutzern nur erlaubt, pauschal zuzustimmen oder abzulehnen. Eine differenzierte Entscheidungsmöglichkeit wurde nicht geboten, was insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Standorts Deutschland bemängelt wurde.