Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Google künftig bei der Kontoregistrierung detaillierter darüber informieren muss, welche der über 70 Dienste ihre Nutzerdaten verarbeiten. Mit diesem Urteil gab die Zivilkammer einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) recht. Die ...

Kommentare

(1) thekilla1 · 16. Mai um 18:10
Wer sich heutzutage einen Account bei Google anlegt, dem sollte eigentlich klar sein, dass so gut wie alles an Daten weiterverwendet wird. Ob da nun 70, 700 oder niemand erwähnt wird. Am Ende muss man sowieso alles akzeptieren, um die Registrierung abzuschließen.
 
Suchbegriff