Freiburg (dpa) - Weil er seinen Rollator und einen Einkaufswagen zur Tötung einer Nachbarin unter Strom setzte, ist ein 61-Jähriger in Freiburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte habe sich des versuchten Mordes schuldig gemacht, urteilte das örtliche Landgericht. Der Mann habe es ...

Kommentare

(4) thrasea · 16. Mai um 19:28
Es sei aber aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens nicht auszuschließen, dass G.s Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt aufgrund einer Persönlichkeitsstörung mit schizotypen Anteilen erheblich eingeschränkt war. Berücksichtigt wurde beim Strafmaß zudem auch G.s "prekäre Lebenssituation", dass er zuvor noch nie kriminell war sowie die "erheblichen Schmerzen", unter denen er offenkundig leide.» Der Artikel ist leider hinter der Paywall, daher verzichte ich auf den Link.
(3) thrasea · 16. Mai um 19:27
@2 Nein, es war tatsächlich ein Einkaufswagen, der zusammen mit einem Rollator verbunden unter Strom gesetzt wurde. Bild von einem Nachbau im Gerichtssaal: <link> Die Nachbarin sollte das Konstrukt wegen der Enge im Treppenhaus anfassen und zur Seite schieben. @1 Laut Lokalzeitung mildernde Umstände – «So sei, wenn auch "nur durch Zufall", niemand verletzt oder getötet worden und es somit bei einem Versuch geblieben [...]
(2) bleifrau · 16. Mai um 18:57
Einkaufswagen – das sind die Dinger vom Supermarkt. Hier war vermutlich aber ein Einkaufstrolley im Spiel.
(1) satta · 16. Mai um 15:28
Lebenslänglich wäre besser gewesen.
 
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