„Eine Sanierung ohne Konzept ergibt keinen Sinn“
Ein Gastbeitrag von Tim Banerjee

(lifepr) Berlin, 21.03.2017 - Häufen sich bei einem Hotel die Krisenzeichen, ist schnell professionelle Hilfe gefragt. Wer sich frühzeitig mit der Sanierung beschäftigt, hat gute Chancen, den Betrieb gemeinsam mit einem versierten Berater neu aufzustellen, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Georg F. Kreplin (Kreplin & Partner).

Die Wirtschaft läuft im Allgemeinen gut, und auch das Gastgewerbe brummt, Umsätze und Beschäftigungszahlen steigen. Dies lässt sich den aktuellen Branchenzahlen entnehmen. Doch was ist, wenn es in einem Betrieb klemmt? Wenn die Umsätze stagnieren oder sogar zurückgehen, die Erträge sinken und die Bank langsam nervös wird? Einfach den Kopf in den Sand stecken und auf bessere Zeiten warten?

„Wohl kaum“, warnt Georg F. Kreplin von der Kanzlei Kreplin & Partner aus Düsseldorf. Der Rechtsanwalt ist Experte für Sanierung und Restrukturierung und hat bereits eine ganze Reihe von gastgewerblichen Unternehmen dabei begleitet, sich betriebswirtschaftlich und strategisch neu für die Zukunft aufzustellen. „Auch die ersten Zeichen einer Krise sollte kein Eigentümer beziehungsweise Geschäftsführer ignorieren. Denn irgendwann kann es zu spät sein, und dann folgt oft beinahe zwangsläufig die Insolvenz. Und ist dieser Fall erst einmal eingetreten, besteht kaum noch Spielraum, die Zukunft selbst zu gestalten. Je nach Verlauf eines Insolvenzverfahrens steht am Ende der Verlust des Unternehmens.“

Georg Kreplin betont, dass Geschäftsführer und Eigentümer selbst erkennen müssen, wann sich eine kleine Delle zu einem ernsten, langfristigen Problem entwickeln kann. Dann müssen sie entgegensteuern. Das kann häufig Schlimmeres verhindern, und die Krise ist nicht das Ende, sondern die Chance auf einen Neuanfang. Für Unternehmer in länger anhaltenden Schwierigkeiten ist Beratung ohnehin erste Bürgerpflicht. „Wer Liquiditätsprobleme ignoriert, bei Lieferanten regelmäßig die Zahlungsfristen überschreitet und später Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen muss, macht sich möglicherweise der Insolvenzverschleppung strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht auf Insolvenzverschleppung übrigens bei jedem Verfahren nach.“ Zumal Unternehmer immer auch Verantwortung für ihre Mitarbeiter hätten, aber bei einem leichtfertigen Umgang mit der Krise diese Arbeitsplätze auf dem Spiel stünden.

Laut dem erfahrenen Rechtsanwalt existieren vielfältige Instrumente, um eine Insolvenz durch Beratung zu verhindern und ein Unternehmen außerhalb der Insolvenzordnung wieder auf die Erfolgsspur zurückzuführen. „Doch dafür müssen offen und schonungslos die Ursachen der Probleme diskutiert werden. Ist die Strategie die falsche oder passen die Produkte nicht mehr in den Markt? Werden die Zimmerraten und die Zusatzangebote falsch kalkuliert? Oder wurden und werden betriebswirtschaftliche Fehler gemacht, die für die Schieflage gesorgt haben? Es ist für die Sanierung entscheidend, dass diskutiert wird, um was es wirklich geht, denn eine Sanierung ohne Konzept ergibt keinen Sinn.“

Nur wer als Unternehmer und Entscheider ehrlich an die Sache herangehe und willens sei, auch harte Einschnitte mitzugehen, habe die Chance, das Blatt zu wenden. „Das kann beispielsweise eine vollständige Strategieänderung bedeuten, aber ebenso auch den Verkauf von sehr gut oder schlecht laufenden Betriebsteilen.“ Das gelte vor allem dann, wenn noch genügend Liquidität zur Verfügung stehe, um echte leistungswirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen durchzusetzen. „Das ist natürlich auch eine Frage der Zeit. Je länger der Betroffene wartet, desto mehr Geld wird versenkt, und desto schwieriger wird es natürlich, eine professionelle Lösung zu finden“, weiß Georg Kreplin aus Erfahrung. Er ruft Unternehmer, die Krisenanzeichen wahrnehmen, deshalb dazu auf, sich schnell und ohne Scheu professionelle Hilfe zu holen.

Zugleich warnt er davor, sich günstiges Geld zu beschaffen, was momentan ja relativ leicht möglich sei. „Das löst die Probleme nicht, sondern verschiebt sie nur. Und dann wird es irgendwann richtig ernst.“

Quelle:
http://pregas.de/...

Über Kreplin & Partner

Kreplin & Partner Rechtsanwälte ist eine überregional tätige und auf Insolvenzverwaltung spezialisierte Anwaltssozietät. Hauptsitz der von dem national renommierten Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Georg F. Kreplin vor über zehn Jahren gegründeten Kanzlei ist Düsseldorf, weitere Büros bestehen in Bonn, Dortmund, Essen, Gevelsberg, Hamburg, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Lauenburg, Lübbecke, Mönchengladbach, Soest und Wuppertal. Derzeit gehören Kreplin & Partner neben Georg F. Kreplin drei weitere bestellte Insolvenzverwalter (Marco Kuhlmann, Nada Nasser und Verena Vogt) an, die gemeinsam mit einem fachlich hoch spezialisierten Team von mehr als 50 Mitarbeitern sämtliche Aufgaben in vorläufigen und endgültigen Insolvenzverfahren übernehmen. Die Sozietät hat besondere Expertise im Bereich der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen aufgebaut – die dauerhafte Fortführung des regulären Geschäftsbetriebs steht bei jeder Verwaltungstätigkeit im Vordergrund. Dabei setzen die Spezialisten sämtliche Instrumente aus Arbeits-, Bank-, Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Transaktions- sowie allgemeinem Wirtschaftsrecht ein, um ein zahlungsunfähiges Unternehmen ökonomisch und strategisch für die Zukunft wieder gut aufzustellen. Bei Spezialfragestellungen greift Kreplin & Partner auf ein großes Netzwerk aus Rechts- und Steuer- und Unternehmensberatung zurück. Georg F. Kreplin und die übrigen Partner und Rechtsanwälte gehören zahlreichen berufsständischen und Fachorganisationen an, halten regelmäßig Vorträge vor Fachpublikum und legen großen Wert auf regelmäßige Fortbildungen. Weitere Informationen unter www.kreplin-partner.de.
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[lifepr.de] · 21.03.2017 · 15:12 Uhr
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