Streaming-Klage: Verbraucherzentrale mobilisiert gegen Amazon Prime Video
Mit der Eröffnung des Klageregisters gegen Amazon Prime Video durch die Verbraucherzentrale Sachsen, ergibt sich für zahlreiche Kundinnen und Kunden die Gelegenheit, gegen die umstrittene Tarifänderung im Streaming-Angebot vorzugehen. Betroffene Abonnenten, die vor dem 5. Februar ein bezahltes Prime-Abo besaßen, sind nun aufgerufen, sich der Sammelklage anzuschließen. Michael Hummel, Jurist mit Expertise im Verbraucherschutz, hält die Änderungen der Vertragsbedingungen seitens Amazon, die eine werbefinanzierte Variante oder einen Aufpreis für werbefreies Streaming vorsahen, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden für rechtswidrig.
Die Erhebung der Stimme der Konsumenten erfährt zudem Unterstützung von der sächsischen Verbraucherschützern. Sie weisen darauf hin, dass derartige vertragliche Modifikationen das explizite Einverständnis der Abonnenten erfordern und betonen, dass andere Anbieter im Markt mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Nutzer vor entsprechenden Änderungen konsultieren.
Trotz der Kritik und der nun anstehenden juristischen Auseinandersetzung steht Amazon auf dem Standpunkt, sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllt zu haben und wies die Vorwürfe zu Beginn des Jahres entschieden zurück. Verbraucher, die der Sammelklage beitreten wollen, können sich beim Bundesamt für Justiz registrieren und von der Beratung der Verbraucherzentrale Sachsen profitieren. (eulerpool-AFX)