Urteil im Aurubis-Schrottbetrugsprozess: Hohe Freiheitsstrafen und Einziehungen
Im aufsehenerregenden Betrugsprozess gegen ehemalige Mitarbeiter und Geschäftspartner des Kupferherstellers Aurubis hat das Landgericht harte Urteile gesprochen. Aufgrund von manipulativen Praktiken beim Schrotteinkauf wurden drei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Besonders ein 64-jähriger Materialprüfer aus Neu Wulmstorf erhielt wegen Betrugs, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Darüber hinaus hat das Gericht eine Einziehung von 1,57 Millionen Euro sowie vier Goldbarren verfügt, die der Angeklagte durch die betrügerischen Machenschaften erlangt haben soll.
Ein ebenfalls angeklagter Schrotthändler aus Essen wurde zu fünf Jahren verurteilt, während dessen Sohn wegen Beihilfe zweieinhalb Jahre Haft erhielt. Der vorsitzende Richter folgte dabei größtenteils den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die für den Materialprüfer eigentlich nur fünfeinhalb Jahre beantragt hatte. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von insgesamt 3,4 Millionen Euro bei den beteiligten Unternehmen an.
Im Fokus der kriminellen Aktivitäten stand die Fälschung der Schrottproben, bei denen der Wert durch das Beimischen von Gold- und Silberpulver künstlich erhöht wurde. Diese Manipulation führte dazu, dass Aurubis überhöhte Summen für den Schrott bezahlte, der scheinbar mehr Edelmetalle enthielt als tatsächlich vorhanden war. Das Unternehmen wurde in der Vergangenheit vermehrt das Ziel krimineller Handlungen.
Trotz der Verurteilung will der Verteidiger des Materialprüfers gegen das Urteil in Revision gehen. Er zweifelt an der Schadensfeststellung und hofft auf eine Klärung durch den Bundesgerichtshof. Unterdessen begrüßte Aurubis das harte Urteil und bekräftigte sein Engagement zur Vermeidung und Bekämpfung krimineller Machenschaften.
Dies ist nicht der erste derartige Vorfall für Aurubis. Bereits Anfang des Jahres musste sich das Unternehmen gegen die Folgen von Diebstählen im Gold- und Silberbestand verteidigen, die beträchtlichen finanziellen Schaden verursachten.