Senec-Skandal: LG Koblenz verurteilt Händler
Drosselung des Stromspeichers ist erheblicher Sachmangel

25. April 2025, 14:40 Uhr · Quelle: LifePR
Senec-Skandal: LG Koblenz verurteilt Händler
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Photovoltaic
Das Landgericht Koblenz hat einen Händler zur Rücknahme eines mangelhaften Senec-Stromspeichers und zur Rückzahlung von 11.621,40 € verurteilt, da die Drosselung der Speicherkapazität einen erheblichen Sachmangel darstellt. Verbraucher mit betroffenen Geräten sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

Lahr, 25.04.2025 (lifePR) - Nächstes verbraucherfreundliches Urteil im Senec-Skandal um mangelhafte Stromspeicher. Das Landgericht Koblenz hat am 10. April 2025 einen Händler zur Rücknahme des Speichers und zur Rückzahlung von 11.621,40 € an eine Kundin verurteilt (Az.: 9 O 200/24). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Verfahren geführt und war in weiteren Verfahren gegen Anbieter und Installateure von Senec-Speichersystemen erfolgreich. Das Gericht bestätigte: Die von Senec nachträglich vorgenommene Drosselung der Speicherkapazität auf nur noch 70 Prozent der ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistung stellt einen erheblichen Sachmangel dar. Senec steht seit 2022 in der Kritik, weil es in Stromspeichern zu Bränden oder Verpuffungen gekommen ist. Verbraucher, die von der Drosselung ihres Senec-Stromspeichers betroffen sind, sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten wie Gewährleistungsansprüche informieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.

Dr. Stoll & Sauer erzielt weiteren Erfolg im Kampf gegen Senec

Ein neues Urteil stärkt die Rechte geschädigter Verbraucher im Senec-Skandal: Die Landgerichte Koblenz entschied, dass Stromspeicher von Senec wegen Sicherheitsrisiken und massiver Leistungseinschränkungen zurückgenommen werden müssen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer setzte sich in dem Verfahren erfolgreich für ihre Mandanten ein und erzielte eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Hier das Wichtigste aus dem Urteil kurz zusammengefasst:

  • Der betroffene BatteriespeicherHome V3 hybrid duo (5,0 kWh) war im Jahr 2022 installiert worden. Bereits 2023 hatte Senec die Ladekapazität auf 70 % reduziert – angeblich aus Sicherheitsgründen. Gleichzeitig wurden Lade- und Entladeleistung halbiert.
  • Das Gericht machte klar: Ein Stromspeicher, der dauerhaft nur 70 % seiner Kapazität bietet, entspricht nicht dem vertraglich geschuldeten Leistungsversprechen.
  • Die Leistungsdrosselung stellt einen erheblichen Mangel dar – auch wenn sie technisch begründet sei.
  • Die Reduzierung der Kapazität war nicht nur vorübergehend: „Schon daraus ergibt sich, dass eine uneingeschränkte Wiederherstellung der Speicherkapazität nicht beabsichtigt ist.“
  • Die Klägerin durfte ohne Nachbesserungsfrist zurücktreten, da der Händler keine Einflussmöglichkeit auf die Drosselung durch Senec hatte.
  • Das Gericht wies auch das Argument der Unerheblichkeit des Mangels zurück: „Eine Reduzierung der Speicherkapazität von über 30 % überschreitet offenkundig die Schwelle zur Erheblichkeit.“
  • Die Rückzahlungspflicht des Händlers umfasst auch Montagekosten und Garantieverlängerung.
  • Die Klägerin muss sich lediglich Nutzungsvorteile in Höhe von 1.450,84 € anrechnen lassen.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mangelhafter Stromspeicher: Fazit zum Senec-Urteil

Das Urteil aus Koblenz zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erneut, dass Senec-Kunden mit erheblichen Leistungseinbußen nicht schutzlos gestellt sind. Wer einen Stromspeicher kauft, darf erwarten, dass dieser die vereinbarte Kapazität auch dauerhaft liefert – alles andere ist ein klarer Sachmangel, betont die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.

Der Rücktritt war rechtlich vollkommen gerechtfertigt. Besonders bedeutsam ist, dass das Gericht die Drosselung als nicht bloß vorübergehenden Zustand, sondern als systematischen Mangel erkannt hat.

Verbraucher mit betroffenen Speichern sollten jetzt handeln. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet hierzu eine kostenlose Erstberatung im Senec-Online-Check.

Relevanz für andere Senec-Verfahren – Signal für Verbraucher

  • Das Urteil aus Koblenz hat das Potenzial, weit über den Einzelfall hinauszuwirken:
  • Drosselung = Sachmangel – auch wenn sie aus Sicherheitsgründen erfolgt.
  • Ein Rücktritt ist auch ohne Nachbesserungsfrist möglich, wenn der Händler keine Möglichkeit zur Behebung hat.
  • Händler haften, auch wenn die technische Maßnahme vom Hersteller stammt.
  • Verjährung kann durch rechtzeitig eingeleitete Güteverfahren wirksam gehemmt werden.
Betroffene Käufer können sich künftig auf dieses Urteil berufen – es stärkt die Position aller, die wegen gedrosselter Senec-Speicher Rückzahlung oder Rücknahme verlangen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet hierzu eine kostenlose Erstberatung im Senec-Online-Check.

Stromspeicher von Senec seit 2022 im Fokus der Kritik

Seit 2022 kommt es immer wieder zu Sicherheitsproblemen und technischen Defekten bei Senec-Stromspeichern. Nach mehreren Bränden in zur Photovoltaikanlagen gehörenden Stromspeicher schaltete Senec im März 2022 rund 60.000 Speicher ferngesteuert ab – aus „Vorsichtsgründen“. In der Folgezeit kam es zu massiven Leistungsdrosselungen zahlreicher Geräte. Verbraucher mussten mit eingeschränkter Kapazität und verringerten Ladeleistungen leben – oft ohne echte Nachbesserung. Senec versuchte, mit Softwarelösungen („Smart Guard“) und angekündigten Batterietauschaktionen gegenzusteuern. Doch viele Kunden blieben frustriert zurück. Zu lange warteten sie auf akzeptable Lösungen des Herstellers. Gerichte bestätigen nun in immer mehr Fällen: Die Einschränkungen sind rechtlich nicht hinnehmbar – Betroffene haben Anspruch auf Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz. Dr. Stoll & Sauer hat mehrere positive Urteile gegen Senec-Händler aufgrund von Gewährleistungsrechten erstritten.

Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher, gegen Senec vorzugehen

Wer einen gedrosselten Senec-Stromspeicher besitzt, kann folgende Rechtsansprüche geltend machen:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Speichers.
  • Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Geräts.
  • Schadensersatz für wirtschaftliche Nachteile durch die Leistungseinschränkung.
  • Minderung des Kaufpreises aufgrund der erheblichen Einschränkung der Nutzung.
  • Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check.
Verbraucher sollten prüfen, ob sie noch innerhalb der Gewährleistungsfrist sind – die Urteile der LG Heidelberg und Stade zeigen, dass rechtliche Schritte Erfolg haben können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.

Stromspeicher-Probleme nicht nur bei Senec - auch bei LG Energy Solution

Der Fall Senec ist kein Einzelfall: Auch beim Hersteller LG Energy Solution kommt es aktuell zu Rückrufen und Sicherheitswarnungen. Nach einer Haus-Explosion in Schönberg (Schleswig-Holstein) hat das in Südkorea ansässige Unternehmen LG Energy Solution nach Medienberichten von NDR und dem PV-Magazin bestimmte Stromspeicher zurückgerufen. Der in dem Haus installierte Speicher von LG steht im Verdacht, eine Rolle bei der Explosion gespielt zu haben. Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. In direkter Reaktion auf die Explosion in Schönberg hat LG eine Rückrufaktion für bestimmte Heimspeicher-Modelle gestartet. Betroffen sind vor allem die Modelle LG RESU 10H und LG RESU 7H, die zwischen 2017 und 2019 produziert wurden. Diese Speicher können laut Hersteller überhitzen und in seltenen Fällen Feuer fangen. Besitzer dieser Modelle werden dringend dazu aufgefordert, ihre Geräte überprüfen zu lassen und gegebenenfalls an der Rückrufaktion teilzunehmen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet LG-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung im PV-Anlage-Online-Check an.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien für Verbraucherrecht in Deutschland. Die Kanzlei vertritt tausende Verbraucher in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, IT- und Datenschutzrecht sowie Schadensersatzklagen – unter anderem gegen Autohersteller im Abgasskandal und gegen Energieunternehmen wie Senec. Betroffene Verbraucher können sich über den kostenlosen Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer informieren.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 25.04.2025 · 14:40 Uhr
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