Rehabilitierung von «Kriegsverrätern» steht bevor

Berlin (dpa) - 64 Jahre nach Kriegsende steht die Rehabilitierung sogenannter Kriegsverräter kurz bevor. Nach heftigem Ringen in der Koalition bot die Union am Dienstag der SPD an, in dieser Woche über einen Gesetzentwurf zur pauschalen Aufhebung der betreffenden NS-Urteile zu sprechen.

Am 26. August soll darüber im Bundestag abgestimmt werden. Unionsabgeordnete hatten sich lange unter anderem mit dem Argument dagegen gesträubt, die wegen Kriegsverrats verurteilten Soldaten könnten ihren Kameraden geschadet haben. Historikern zufolge nutzte die Nazi-Justiz den unbestimmten Tatbestand des Kriegsverrats aber für willkürliche Todesurteile wegen missliebigen Verhaltens. In der Begründung für ihr Einlenken bediente sich die Union nun dieser Haltung und sprach von «neuen Studien».

Zuvor war es zu Unruhe in der SPD-Fraktion gekommen. In ihrer Sitzung wurde ein Entschließungsantrag gekippt, den die eigene Führung gerade erst mit der Union ausgehandelt hatte. Nach diesem Antrag sollte die Rehabilitierung auf die nächste Legislaturperiode vertagt werden. Stattdessen ließ SPD-Fraktionschef Peter Struck dann den Gruppenantrag einiger SPD-Abgeordneter mit der Linken und den Grünen passieren, wonach die Rehabilitierung am 8. September im Bundestag beschlossen werden sollte. Zugleich erklärte er, die SPD- Fraktionsführung werde bis zum 26. August nach einer Lösung mit der Union suchen, um einen Gesetzentwurf der Koalition vorzulegen. Danach bot die Union dann Gespräche über einen solchen Entwurf an.

Urteile gegen Deserteure im Zweiten Weltkrieg hat der Bundestag bereits aufgehoben. Seit Jahren setzt sich die Linke für die pauschale Aufhebung auch der «Kriegsverräter»-Urteile ein und stellte zugunsten des Gruppenantrags einen eigenen Antrag zurück. Der Linke- Abgeordnete Jan Korte verweist seit langem auf Historiker und Gutachter, die auch hier von Unrechtsurteilen sprechen.

In der Begründung des Gruppenantrags heißt es auch: «Der unbestimmte Tatbestand des Kriegsverrats hat sich als Instrument der NS-Justiz erwiesen, um nahezu jedwedes politisch missliebiges abweichende Verhalten als "Verrat" zu brandmarken und mit dem Tode bestrafen zu können.» Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte nun: «Neue Studien und Gespräche mit Experten haben uns überzeugt, dass der ungefähre Tatbestand des Kriegsverrats ein Instrument der NS-Justiz war, willkürlich jedes politische missliebige Verhalten mit dem Tode zu bestrafen.» Deshalb müssten die Urteile pauschal aufgehoben werden.

Korte sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa: «Dann können ja jetzt alle Unionsabgeordneten den Gruppenantrag unterschreiben.» Rund 160 Abgeordnete aus allen Fraktionen hätten ihn bisher unterzeichnet. Kauder (CDU) meinte, es sei nicht notwendig, dass die SPD dem Gruppenantrag mit der Linken folge. «Wir brauchen dazu die PDS/Linke nicht.»

Justiz / Nationalsozialismus / Bundestag
30.06.2009 · 18:27 Uhr
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