Hohe Feinstaub-Werte belasten Luft in deutschen Städten

Berlin (dpa) - Die Feinstaub-Belastung der Luft in Deutschland hat nach Messungen des Umweltbundesamtes (UBA) wieder deutlich zugenommen. Bereits jetzt sind Grenzwerte, die von der EU für das gesamte Jahr vorgegeben sind, an einigen Messstellen überschritten - zum Beispiel in Stuttgart.

Das geht aus der Datensammlung hervor, die die Behörde ständig im Internet aktualisiert. Umweltschützer fordern deshalb weniger Autoverkehr in den Innenstädten, eine Filterpflicht für Dieselloks, Binnenschiffe und alte Baumaschinen sowie schärfere Auflagen für Kamine und Heizungen. Auch niedrigere Grenzwerte werden gefordert.

Als Feinstaub bezeichnet man winzige Partikel in der Luft, die beim Einatmen gefährlich für die Gesundheit sein können - bis hin zu Lungenkrebs und Herzinfarkt. Nach geltendem EU-Recht sind an einer Messstation nur an 35 Tagen im Jahr maximal 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft erlaubt.

In Stuttgart war dieser Jahreswert mit 36 Tagen bereits Mitte März erreicht. Berlin und Frankfurt (Oder) sind mit 33 und 32 Tagen kurz davor, dicht gefolgt von Halle und Leipzig mit 30 Tagen, teilte das Umweltbundesamt am Dienstag mit und bestätigte damit einen Bericht der «Welt».

Dass die Feinstaubwerte in Deutschland zwischen Januar und April anstiegen, sei allerdings nicht ungewöhnlich, sagte Arno Graff, UBA-Experte für Luftqualität. Das liege neben den üblichen Emissionen durch Industrie und Verkehr vor allem an der Heizperiode und an der Witterung. Bei kühlen und stabilen Hochdrucklagen ohne viel Wind sammelten sich mehr Luftschadstoffe in der unteren Atmosphäre. Entscheidend dabei ist aber immer die Konzentration.

Zuletzt gab es deutliche jährliche Schwankungen. 2012/13 war die Feinstaubbelastung in Deutschland relativ gering. Nur wenige Stationen überschritten die Grenzwerte. 2010/11 lagen dagegen 30 bis 40 Prozent aller Stationen darüber. Für 2014 lasse sich die Gesamtentwicklung noch nicht absehen, sagte Graff. Gut angefangen hat das Jahr aber nicht.

Nicht aller Feinstaub in der deutschen Luft ist durch Kohlekraftwerke, Autoabgase oder auch den steigenden Trend zu Kaminen jedoch hausgemacht. Insbesondere Ostdeutschland bekommt die Partikel bei Ostwind auch importiert - aus Polen und Tschechien.

«Die alarmierenden Feinstaubwerte müssen für die Bundesregierung Anlass zum sofortigen Handeln sein», forderte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Die Maßnahmen der Kommunen seien oft unkoordiniert und reichten zur Feinstaub-Bekämpfung offensichtlich nicht aus. Rad-, Fuß- und öffentlicher Nahverkehr müssten weiter ausgebaut werden. Lücken gebe es auch bei Filtern für Dieselloks und Binnenschiffe.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt wies auf die Ruß-Gefahren durch veraltete Baumaschinen hin. Sie arbeiteten oft stundenlang und verpesteten die Luft. Eine Filterpflicht gelte jedoch nur für neue Maschinen.

Die Vorsitzende des Bundestags-Umweltausschusses, Bärbel Höhn (Gründe), forderte schärfere Grenzwerte, um die Feinstaubbelastung zu senken. Die Höchstgrenze von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft sollte gesenkt werden, schlug sie im Deutschlandradio Kultur vor. Schließlich sei Umwelt- auch Gesundheitsschutz.

Am Sinn der Umweltzonen in Städten, in die zum Beispiel nur Autos mit ausreichenden Abgasfiltern fahren dürfen, zweifelt das Umweltbundesamt jedoch nicht. Mehr als 50 Kommunen hatten sich bis Ende 2013 für solche Zonen entschieden. «Je härter die Verbote waren, desto positiver die Effekte», bilanzierte Experte Graff. «Aber es sind eben immer auch Zielkonflikte - die Gesundheit der Bevölkerung gegen das Grundrecht auf Mobilität und wirtschaftliche Interessen», ergänzt er. Kommunen müssten Abwägungsentscheidungen treffen.

Zufrieden mit der Entwicklung ist Graff trotzdem nicht, selbst wenn deutsche Städte im Vergleich mit europäischen Ballungsräumen ganz gut dastünden. Neun Jahre nach Schaffung der EU-Grenzwerte müsse die Entwicklung weiter sein, sagte er. «Das ist geltendes Recht. Die Europäische Kommission könnte Deutschland für Grenzwertüberschreitungen verklagen.» Strafzahlungen könnten teuer werden für die Kommunen. Bisher stelle die Kommission aber nur Fragen. Wo kein Kläger, da kein Richter - und kein Druck.

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Messdaten laut UBA
Umwelt / Gesundheit
15.04.2014 · 16:49 Uhr
[32 Kommentare]
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