Lufthansa unterliegt im Streit um Passagierrechte vor dem Bundesgerichtshof
Die Deutsche Lufthansa musste vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage hinnehmen. Die obersten Richter in Karlsruhe entschieden, dass die Airline keine Nachzahlungen von Passagieren verlangen darf, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht alle gebuchten Teilstrecken einer Flugreise absolvieren. Dem Urteil zufolge ist entscheidend, dass die Fluggäste bei der Buchung die Absicht hatten, die gesamte Reise anzutreten und ihre Pläne erst im Nachhinein änderten.
Das Gericht betonte, dass die Lufthansa zwar eine freie Preisgestaltung genieße. Dies führt oftmals dazu, dass Umsteigeverbindungen, die über ein Drehkreuz führen, aus Wettbewerbsgründen günstiger angeboten werden als Direktflüge ab dem Drehkreuz. Beispielsweise kann ein Ticket für die Strecke Oslo-Frankfurt-New York preiswerter sein als ein Direktflug von Frankfurt nach New York.
Die Lufthansa versucht, Missbrauch zu verhindern, indem sie verlangt, dass die Teilstrecken in der im Ticket angegebenen Reihenfolge geflogen werden. Beim Nichteinhalten dieser Reihenfolge behält sich die Airline eine Neuberechnung des Flugpreises vor. In Reaktion auf das Urteil hat die Lufthansa die Beförderungsbestimmungen für deutsche Staatsbürger angepasst. Diese müssen nun die Gründe für geänderte Reisepläne frühzeitig anzeigen, wobei die Beweislast für die Stichhaltigkeit dieser Gründe beim Verbraucher liegt. Diese Regelung hatte bereits für österreichische Fluggäste gegolten.

