Asylzentren an Flughafenstandorten: Bund übernimmt Finanzierung
Bei der jüngsten Herbstkonferenz der Innenminister erreichten Bund und Länder eine wichtige Einigung: Der Bund wird die Finanzierung von Zentren zur Asylprüfung an den EU-Außengrenzen übernehmen. Dabei fiel die Wahl zum Aufbau entsprechender Kapazitäten auf diejenigen Bundesländer, die über große internationale Flughäfen verfügen. Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Hessen erklärten sich bereit, diese Projekte zu realisieren. Darüber hinaus soll ein weiteres Zentrum am Flughafen Berlin-Brandenburg entstehen.
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), welche im Mai 2024 beschlossen wurde, setzt bereits Mitte nächsten Jahres die Anpassung des nationalen Rechts voraus. Ziel ist es, Asylverfahren zu beschleunigen, insbesondere in Fällen, in denen Schutzsuchende bereits einen Antrag in einem anderen EU-Staat gestellt haben. Des Weiteren sollen Überstellungen in zuständige Staaten erleichtert werden, selbst wenn Antragsteller zeitweise untertauchen.
Für Deutschland betreffen die Maßnahmen zu Außengrenzverfahren ausschließlich Einreisen über Flughäfen und Seehäfen. Diese Verfahren richten sich insbesondere an Personen, die sich in Identitätsfragen nicht kooperativ zeigen, die öffentliche Sicherheit gefährden oder aus Staaten kommen, deren Schutzquoten in der EU bei maximal 20 Prozent liegen.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) äußerte sich zuversichtlich über die Reformen und begrüßte die finanzielle Unterstützung des Bundes. Er sieht darin eine Verbesserung der Kontrolle über das Migrationsgeschehen und lobt die gestärkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, die sich bereits in dieser Entscheidung widerspiegelt.

