Europäische Einigung auf neue Kennzeichnungsregeln für alkoholfreien Wein
In einer wegweisenden Entscheidung haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten auf aktualisierte Kennzeichnungsrichtlinien für alkoholfreien und alkoholreduzierten Wein verständigt. Diese Neuerungen sollen Winzern ermöglichen, besser auf das sich wandelnde Verbraucherverhalten zu reagieren, insbesondere auf die wachsende Nachfrage nach alternativen Weinsorten.
Zukünftig darf Wein als "alkoholfrei" deklariert werden, wenn der Alkoholgehalt 0,05 Volumenprozent nicht überschreitet. In diesem Fall kann zusätzlich der Zusatz "0,0%" verwendet werden, um absolute Klarheit zu gewährleisten. Dies orientiert sich an den bestehenden Regelungen im Biermarkt, welches ebenfalls eine Definition für "alkoholfreie" Getränke vorsieht.
Zusätzlich dürfen Weine mit einem Alkoholgehalt unter 0,5 Prozent als "alkoholfrei" etikettiert werden, allerdings ohne den Zusatz "0,0%". Diese Unterscheidung soll Klarheit schaffen und den Konsumenten eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen. Für Weine, deren Alkoholgehalt um mindestens 30 Prozent reduziert wurde und bei denen der Alkoholgehalt ab 0,5 Volumenprozent beginnt, wird die Bezeichnung "alkoholreduziert" vorgesehen.
Die formelle Annahme der Einigung durch das Europäische Parlament und die EU-Staaten steht noch aus, wird jedoch als Routine betrachtet. Die neuen Regelungen werden dabei voraussichtlich einen positiven Effekt auf den Markt haben und sowohl Herstellern als auch Verbrauchern zugutekommen.

