Strengere Regelungen für Biotonnen: Ein Schritt zu saubererem Kompost
Ab dem 1. Mai gelten in Deutschland neue staatliche Bestimmungen für Biotonnen, die darauf abzielen, den Anteil von Kunststoffen im organischen Abfall drastisch zu reduzieren. Von nun an darf der Gewichtanteil von Plastik im Biomüll maximal ein Prozent betragen, um eine hochwertige Kompostherstellung sicherzustellen. Obwohl konventionelle Plastiktüten und -boxen bereits verboten sind, ignorieren einige Verbraucher und Betriebe diese Vorschriften, was nun mit verstärktem Kontrollaufwand bekämpft werden soll.
Neben Kunststoffen darf der Anteil anderer Fremdstoffe wie Steine, Glas und Blechdosen die Drei-Prozent-Marke nicht überschreiten. Während bisherige Kontrollen oftmals nur visuell durchgeführt wurden, sollen zukünftig auch Sensoren und Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen, um die Abfälle effizienter zu überwachen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt sich optimistisch über die neuen Maßnahmen, die einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Mikroplastik leisten könnten. Insbesondere das im Regelwerk festgeschriebene "Rückweisungsrecht" findet beim Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) Anklang. Dieses ermöglicht es Betreiber von Bioabfallanlagen, stark verunreinigte Ladungen abzulehnen, was die Lieferanten dazu zwingt, die Entsorgungskosten für die erneute Abfuhr selbst zu tragen.
Für die Verbraucher bleibt vorerst alles beim Alten, dennoch könnten sie indirekt von den strengeren Kontrollen durch ihre kommunalen Müllabfuhren betroffen sein. Laut Anja Siegesmund vom Branchenverband BDE könnten Anreize wie Öffentlichkeitsarbeit und Gebührenmodelle die Mülltrennung erleichtern. Bedauerlicherweise landen immer noch zu viele organische Abfälle in der Restmülltonne. Dies erfordere mehr Engagement seitens der Kommunen.