Berlin (dpa) - Ein Polizist ist in Berlin bei einer Auseinandersetzung vor einer Polizeiwache mit einem Messer schwer verletzt worden. Tatverdächtig ist ein 28 Jahre alter Mann, der am Samstag wieder auf freien Fuß kam. «Momentan gibt es keine gesicherten Erkenntnisse für einen gezielten ...

Kommentare

(16) smailies · 18. Mai um 18:13
@8: Oha, das erstaunt mich, ich war davon ausgegangen gewesen, dass dies bei dieser schwerwiegenden Verletzung automatisch der Fall gewesen wäre. Habe es aber nicht nachgelesen, gebe ich zu.
(15) Pontius · 18. Mai um 07:06
@13 Nenn mir doch einen Fall, in dem das so war - und ich nenne dir 10 weitere, bei denen Steuerhinterziehung und Schwarzfahren geringer bestraft wurden. Immer dieses Cherry Picking um schräge Vergleiche zu erklären. PS: Dank Todesstrafe ist die Kriminalität in de USA extremst gering.
(14) tastenkoenig · 17. Mai um 22:01
Hat aber nichts mit diesem Vorfall hier zu tun, weil wir hier noch weit davon entfernt sind, über Strafen zu reden.
(13) AlfredD · 17. Mai um 21:52
Ich hab mich nicht speziell auf diesen Fall bezogen sondern auf Verbrechen jeglicher Art. Man kann in Deutschland für Steuerhinterziehung oder Schwarzfahren eine höhere Strafe als für Körperverletzung bekommen. Besonders Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte und ähnliche Personen gehören deutlich höher bestraft als es zur Zeit üblich ist.
(12) tastenkoenig · 17. Mai um 21:28
Hier steht doch eine mögliche Strafe noch gar nicht zur Debatte. Die einzige Frage ist: bestanden hier die notwendigen Voraussetzungen, um Untersuchungshaft zu verhängen? Diese ist entgegen landläufiger Meinung nicht eine vorweggenommene Strafe, sondern wird verhängt, wenn andernfalls die weiteren Ermittlungen oder Dritte gefährdet wären. Die Ermittler haben sie wohl nicht mal beantragt. Jedenfalls hat das überhaupt nichts mit der Länge gerichtlich verhängter Strafen zu tun.
(11) thrasea · 17. Mai um 21:16
@10 Nein, das ist nicht so. Hast du schon mal von Hans-Georg Neumann gehört? Wenn nein, informiere dich bitte mal, wie lange er in Haft saß.
(10) AlfredD · 17. Mai um 20:43
@8 Das ist nicht die erste Straftat die in Deutschland begangen wird. Und fast immer sind die Strafen zu gering. In der Regel gibt es erstmal Bewährung, die von den meisten als fast schon Freispruch empfunden wird. Und selbst wenn es mal Gefängniß gibt wird die Strafe oft nach 2/3 als verbüßt angesehen. Und ist nicht 15 Jahre die Höchststrafe, selbst bei Mord ?
(9) Brutus70 · 17. Mai um 18:20
Hat doch auch was Gutes, so entstehen dem Steuerzahler keine Kosten für den Hotel, ähm, Knastaufenthalt...
(8) thrasea · 17. Mai um 18:11
Ich schätze, die Staatsanwaltschaft hat mehr Informationen, als sie uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt mitteilt. @7 "Unsere Strafen sind viel zu gering." – Du weißt doch noch gar nicht, wie die Strafe ausfallen wird? Oder bist du Hellseher? @5 Hier wurde (noch) nicht Recht gesprochen. Du brauchst auch keiner Richterin und keinem Richter Böses wünschen, denn der mutmaßliche Täter ist *nicht* einem Ermittlungsrichter vorgeführt worden.
(7) AlfredD · 17. Mai um 18:01
Unsere Strafen sind viel zu gering. Zum einen gibt es keinen Grund warum man ein Messer einstecken hat, zum anderen auch keinen Grund zur Randale nur weil man mal warten muß.
(6) jub-jub · 17. Mai um 12:33
"Die Mordkommission ermittelt nun wegen des Verdachts des versuchten Totschlags gegen den 28-Jährigen. Er wurde vorübergehend festgenommen, kam aber wieder frei. Es besteht laut Staatsanwaltschaft kein dringender Tatverdacht für ein gezieltes Tötungsdelikt." Der läuft jetzt ernsthaft wieder frei rum? Was ist, wenn noch was passiert?
(5) smailies · 17. Mai um 12:17
Völlig irrsinnige Rechtssprechung! Man möchte eigentlich den Richter einmal in so einer Situation - also der des Polizisten - erleben. Nein, das will man natürlich nicht, ich wünsche das keinem Menschen. Gute Besserung an den Verletzten!
(4) slowhand · 17. Mai um 11:28
>> «Momentan gibt es keine gesicherten Erkenntnisse für einen gezielten Messereinsatz», sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zur Begründung. << Wenn ich auf einen Menschen einsteche ist das kein gezielter Einsatz? Ach ja, vielleicht hat er ihn nur in den Arm stechen wollen und den Hals traf er aus versehen, dann ist das natürlich nicht gezielt. Wenn das Schule macht kommen alle Messestecher wieder frei.
(3) Stoer · 17. Mai um 10:31
Wie bitte? Auf freiem Fuss??? Was sind das denn für bekloppte Begründungen???
(2) Pontius · 17. Mai um 07:56
Gute Besserung an den verletzten Polizisten. PS: Bei BILD ist es keine Schlagzeile mehr, sondern nur noch eine profane Meldung.
(1) jub-jub · 17. Mai um 05:19
Sehr traurig! Manche vergessen wohl, daß Polizisten auch nur Menschen sind und ebenfalls ein Leben haben.
 
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