Solides Rentenwachstum: Kabinett beschließt Erhöhung um 3,74 Prozent
Im jüngsten Beschluss des Bundeskabinetts unter der Leitung von Arbeitsminister Hubertus Heil wurde eine Rentenerhöhung um 3,74 Prozent ab dem 1. Juli verkündet. Dies geht aus der jüngst verabschiedeten Rentenwertbestimmungsverordnung hervor, welche sicherstellt, dass das Rentenniveau die gesetzlich festgelegten 48 Prozent erreicht. Für eine durchschnittliche Monatsrente entspricht dies einer Steigerung von 37,40 Euro, während eine Standardrente mit 45 Beitragsjahren um 66,15 Euro ansteigt. Diese Anpassung war bereits im März in Aussicht gestellt worden.
Die Basis für das Rentenplus ist primär das gestiegene Lohnniveau in Deutschland, das laut Statistik eine Zunahme von 3,69 Prozent verzeichnete. Minister Heil sieht in dieser Entwicklung eine Stärkung der Kaufkraft der Senioren und betont die Bedeutung einer stabilen Rente als Ausdruck von Leistungsgerechtigkeit.
Zudem äußerte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt ihre Zuversicht, dass die Koalition das Rentenniveau auf dem aktuellen Stand halten wird, um langfristige Einbußen für Rentner zu vermeiden. Ohne gesetzgeberische Maßnahmen könnte das Niveau bis 2038 deutlich absinken, was ernsthafte finanzielle Einbußen für künftige Rentner zur Folge hätte. Die verabschiedete Rentenanpassung tritt, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates, zum 1. Juli 2025 in Kraft.