Ach naja, Inwestment Week. @
2 Genau, die NPD lag zur Zeit des Urteils in der Zustimmung bei unter 3 %, die Staatsgefährdung war damit nicht mehr gegeben. Aufgrund der Verfassungsfeindlichkeit wurde der NPD sowie der Nachfolgepartei die staatliche Parteienfinanzierung entzogen. Das Verfahren ist also keinesfalls gescheitert. Falls Merz das überhaupt gesagt hat: auch dass das Parlament ein Verbotsverfahren nicht anstoßen kann ist falsch. Unsere Verfassung ermöglicht die Einleitung eines (2)