Milliarden-Bonus für die Deutsche Bahn: Frischer Wind im Schienennetz
Der deutsche Staat plant, bis Ende des Jahres zusätzliche Milliarden für die Deutsche Bahn bereitzustellen. Diese Finanzspritze wird verwendet, um wesentliche Bahnstrecken zu sanieren und das bestehende Bahnnetz zu erhalten. Ulrich Lange, Staatssekretär für Verkehr, betonte, dass die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages die Basis geschaffen hat, um noch in diesem Jahr eine Vertragsänderung zu unterzeichnen und die finanziellen Mittel fließen zu lassen.
Im Fokus steht der dritte Nachtrag zur sogenannten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III mit der Deutschen Bahn. Lange erklärte, dass die Ersatzinvestitionen verdoppelt werden und damit die Grundlage für eine zuverlässige, moderne und barrierefreie Schieneninfrastruktur geschaffen wird. Die Maßnahmen sollen die erheblich gestiegenen Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz für die Jahre 2025 und 2026 umsetzen. Gegenüber der ursprünglich vereinbarten Vereinbarung werden die Mittel für Ersatzinvestitionen somit verdoppelt.
Auch das bestehende Netz wird von höheren Bundeszuschüssen profitieren. Laut Lange übernimmt der Bund zahlreiche Maßnahmen zur Stabilisierung des Betriebs, die ansonsten von der Infrastruktursparte DB InfraGo hätten finanziert werden müssen. Diese Maßnahmen sollen zudem den Anstieg der Trassenpreise abmildern. Weiterhin wird dies im Entgeltantrag für die Trassenpreise 2026 berücksichtigt werden, um das gesunkene Kostenniveau widerzuspiegeln.
Der Haushaltsausschuss besteht darauf, dass die wirtschaftliche Verwendung der Bundesgelder gewährleistet werden soll. Die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta kritisierte, dass der Ausschuss erneut Kontrollaufgaben übernehmen müsse, die das Ministerium allein nicht ausführen könne. Der Bundesrechnungshof äußerte derweil scharfe Kritik an der Vereinbarung. In einem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass diese sich als ungeeignet für die Erhaltung und Verbesserung des Schienennetzes erwiesen hat, und bezeichnete die Finanzierung als 'Fass ohne Boden'. Zudem wurde auf verfassungsrechtliche Risiken hingewiesen, wenn das Sondervermögen nicht für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur verwendet wird.

