Grünen-Politikerin fordert Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge hat sich an die Innenminister von Bund und Ländern gewandt und dazu aufgefordert, die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens gegen die AfD zu prüfen. Der Anlass für diesen Vorstoß ist die kürzlich erfolgte Gründung der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland in Gießen. Diese Organisation zeigt nach Dröges Einschätzung deutliche Parallelen zur früheren Jugendorganisation der Partei, was sie als radikal und gefährlich einstuft.
Dröge betont, dass nun staatliches Handeln gefragt sei. Während die Innenministerkonferenz in Bremen bevorsteht, erklärte Dröge weiter, dass ein Parteiverbotsverfahren zwar immer das letzte Mittel darstelle, jedoch angesichts der Gefährdung der Demokratie und des friedlichen Miteinanders durch die AfD eine gründliche Prüfung notwendig sei. Die AfD wird von ihr als rechtsradikal eingestuft und somit als Bedrohung für die Gesellschaft betrachtet.
Die neu gegründete Jugendorganisation der AfD, Generation Deutschland, fällt unter den Schutz des Parteienprivilegs des Grundgesetzes, was eine Verbotsprüfung zusätzlich komplex macht. Letztlich kann ein Verbot nur durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden, da dafür sehr hohe juristische Hürden bestehen.

