EU startet Defizitverfahren gegen Finnland: Konsequenzen für die Eurozone
Die Europäische Kommission hat angekündigt, ein Strafverfahren gegen Finnland einzuleiten, da das Land die Grenzen der zulässigen Neuverschuldung überschreitet. Die Behörde in Brüssel, die für die Einhaltung der EU-Schuldenregeln verantwortlich ist, sieht im übermäßigen Defizit Finnlands Anlass zur Sorge und will das Land zu einer solideren Haushaltsführung bewegen.
Im vergangenen Jahr lag das staatliche Defizit Finnlands bei über 3,0 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung und überschritt damit die EU-Obergrenze. Prognosen der Kommission zufolge wird erwartet, dass sich das Defizit bis 2025 auf 4,5 Prozent erhöhen wird, bevor es 2026 leicht auf 4,0 Prozent und 2027 auf 3,9 Prozent abnimmt.
Während die Neuverschuldung teilweise durch erhöhte Verteidigungsausgaben zu erklären ist, reicht dies nicht aus, um Finnland von einem Verfahren zu befreien. Im Gegensatz dazu entgeht Deutschland einer solchen Maßnahme, da es sein Defizit vollständig auf gestiegene Verteidigungskosten zurückführen kann. Gegen etliche weitere EU-Länder laufen jedoch bereits ähnliche Verfahren.
Bevor das Verfahren gegen Finnland endgültig gestartet wird, muss es noch von den EU-Finanzministern genehmigt werden. Der Fokus dieses Prozesses liegt auf der Sicherung der Stabilität der Eurozone, wobei theoretisch Strafen in Milliardenhöhe drohen könnten. In der Praxis wurden solche jedoch bisher nie verhängt.
Die finnische Regierung war von der Ankündigung wenig überrascht. Finnlands Finanzministerin Riikka Purra hatte bereits vorhergesagt, dass dies eintreten könnte. Ministerpräsident Petteri Orpo bestätigte auf der Plattform X, dass dieser Schritt absehbar war. Er betonte, dass die Bemühungen Finnlands richtig seien und fortgesetzt werden müssten, um eine wirtschaftliche Erholung innerhalb der nächsten zwei Jahre zu sichern.

