Schweizer Bürger lehnen Volksinitiativen entschieden ab: Kein Bürgerdienst und keine Erbschaftssteuer
In einer jüngsten Volksabstimmung haben die Schweizer Bürger mit überwältigender Mehrheit entschieden, weder eine allgemeine Bürgerdienstpflicht noch eine Erbschaftssteuer für Wohlhabende einzuführen. Nach offiziellen Ergebnissen wurden am Sonntag beeindruckende 84,2 Prozent der Stimmen gegen die Einführung des Bürgerdienstes abgegeben, während 78,3 Prozent gegen die vorgeschlagene Erbschaftssteuer stimmten.
Das Konzept der Dienstpflicht zielte darauf ab, alle Bürger entweder im militärischen, katastrophenschutztechnischen, bildungs-, gesundheits- oder sozialpolitischen Bereich einzusetzen. Bisher besteht in der Schweiz eine Wehrpflicht ausschließlich für Männer, die alternativ auch Zivildienst leisten können, während Frauen sich freiwillig zum Militärdienst melden können. Die schweizerische Regierung sowie die Mehrheit der politischen Parteien lehnten den Vorschlag ab und führten wirtschaftliche Gründe an: Die Umsetzung könnte zahlreiche Arbeitskräfte dem Markt entziehen und wäre finanziell nicht tragbar. Lediglich die Grünliberale Partei (GLP) und die Evangelische Volkspartei (EVP) sprachen sich für die Einführung des Dienstes aus. GLP-Parlamentarier Patrick Hässig zeigte Verständnis für die Bedenken der Stimmbürger, erklärte jedoch, dass es wohl eines erneuten Anlaufs in der Zukunft bedürfen könnte.
Gleichzeitig wurde auch eine Erbschaftssteuerinitiative vom Tisch gewischt, die auf Vorschlag der Jungsozialisten ab einem Vermögen von 50 Millionen Franken eine Abgabe von 50 Prozent vorsah. Die erzielten Einnahmen sollten zur Bewältigung der Klimakrise und zur Transformation der Wirtschaft eingesetzt werden. Gegen die Steuer formierte sich eine breite Allianz aus politischen Parteien und Wirtschaftsverbänden, die davor warnte, dass wohlhabende Bürger ins Ausland ziehen könnten, was letztlich zu einem Rückgang der Steuereinnahmen führen würde.
Aktuell zahlen Ehepartner und direkte Nachkommen in den meisten Schweizer Kantonen keine Erbschaftssteuer, wobei für andere Erben unterschiedliche kantonale Regelungen gelten.

