Neue Spielräume bei Gasspeicher-Vorgaben: Deutschland passt Anforderungen an
Das Bundeswirtschaftsministerium schlägt in einem aktuellen Verordnungsentwurf vor, die Füllstandsvorgaben für deutsche Gasspeicher zu senken. Grund dafür sei die mittlerweile stabilisierte Lage in der Gasversorgung, die dank diversifizierter Maßnahmen erreicht wurde. Insbesondere die Möglichkeiten, Flüssiggas über Terminals an Nord- und Ostsee anzulanden, sowie erhöhte Pipeline-Importe aus Norwegen werden als Gründe angeführt.
Herausforderungen stellen jedoch die Preisentwicklungen auf dem Gasmarkt dar, die die marktgerechte Befüllung der Gasspeicher beeinträchtigen könnten. Die Problematik einer "negativen Sommer-Winter-Preisdifferenz" wird betont, bei der höhere Gaspreise im Sommer den Anreiz mindern, Vorräte für den winterlichen Bedarf anzulegen.
Ursprünglich war geplant, die Speichervorgaben als Absicherung gegen Versorgungslücken infolge der Energiekrise 2022 einzuführen, als die Abhängigkeit von russischem Gas und die leeren Speicher den Markt beunruhigten. Laut Gesetzentwurf sollen nun die Füllstandsvorgaben zum 1. November von 90 Prozent auf 70 Prozent reduziert werden, um den Marktdruck zu erhöhen und staatliche Ausgaben zu reduzieren. Gleichzeitig laufen auf EU-Ebene Verhandlungen über einheitliche Vorgaben zur Gasspeicherung.
Die Reaktionen auf den Entwurf sind gemischt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) spricht sich positiv aus und hebt die Einsparungen für Endkunden hervor, die durch die Senkung regulatorischer Vorgaben zu erwarten sind. Im Gegensatz dazu äußert die Initiative Energien Speicher Bedenken. Eine Absenkung könnte zu einer lückenhaft gefüllten Gasspeicherung vor dem Winter führen, was Risiken für die Energieversorgung birgt.