Neue EU-Regeln zum Schutz vor Online-Betrug und versteckten Gebühren
Die EU macht sich auf den Weg, Verbraucher effektiver vor den Fallstricken des digitalen Zahlungsverkehrs zu bewahren. Eine Einigung zwischen Unterhändlern des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten eröffnet den Weg für neue Vorschriften im Bereich der Zahlungsdienste. Diese Regelungen müssen zwar noch formell angenommen werden, doch die Weichen für mehr Sicherheit sind bereits gestellt.
Ein Fokus der neuen Maßnahmen liegt auf der Verbesserung des Zugangs zu Bargeld, insbesondere in ländlichen Regionen. Einzelhändler sollen künftig Rahmenbedingungen schaffen, die es Verbrauchern ermöglichen, Bargeld von 100 bis 150 Euro abzuheben, ohne einen Einkauf tätigen zu müssen. Diese Initiative zielt darauf ab, Menschen in abgelegenen Gebieten, die keine unmittelbare Nähe zu Geldautomaten haben, besser zu unterstützen.
Transparenz wird ebenfalls hochgeschrieben: Alle Gebühren, die bei Kartenzahlungen oder Barabhebungen anfallen können, müssen fortan klar vorab angezeigt werden. Darunter fallen insbesondere Wechselkursgebühren und Automatenkosten. Zudem wird von Zahlungsdienstleistern verlangt, die Übereinstimmung von Namen und Kontonummer des Zahlungsempfängers zu prüfen - eine Praxis, die bereits in bestimmten Bereichen Standard ist. Liegen Versäumnisse bei der Betrugserkennung vor, droht den Anbietern Haftung für entstandene Verluste.
Nicht zuletzt wird auch der Identitätsbetrug stärker ins Visier genommen. Zahlungsdienstleister sind in der Pflicht, Betrugsopfern den vollen Betrag zurückzuerstatten, sofern diese den Betrug polizeilich angezeigt haben. Auch Online-Plattformen müssen nun Verantwortung übernehmen: Werden sie über betrügerische Inhalte informiert und entfernen diese nicht, haften sie gegenüber Banken, die betrogene Kunden entschädigt haben.

