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GEZ: Gebühren für Computerkassen in Restaurants

19. März 2010, 15:46 Uhr · Quelle: toptechnews.de
Ärger bei der Steakhauskette "Maredo": Sie stattet ihre Restaurants mit modernen computergesteuerten Kassen aus, was nun die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auf den Plan gerufen hat. Rein theoretisch sei dadurch ein Internetzugang vorhanden. Das wiederum führe dazu, dass Maredo Rundfunkgebühren zu zahlen habe.

Klage vor Verwaltungsgericht Düsseldorf

Nach Meinung der GEZ, könnten über die Kassen prinzipiell Fernseh- und Radiosender empfangen werden und somit seien auch entsprechende Gebühren fällig. Wie "Der Westen" berichtet, wehrt sich die Restaurantkette mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen diese Forderung. Demnach ginge es zwar zunächst nur um 5 Euro pro Computer für drei Rechnerkassen in einer Düsseldorfer Filiale. Aber aus diesen 15 Euro könnten schnell mehr werden, da die Kette in Deutschland über mehr als 50 Filialen verfügt.

Wer schon einmal in einem "Maredo" zu Gast war, dürfte sich nur schwerlich an eine Beschallung durch Radio- oder Fernsehsender über die Computerkassen erinnern. So erklärte der IT-Leiter der Gastronomie-Firma am Mittwoch vor Gericht entsprechend die Konfiguration des unternehmensweiten Computer-Netzwerkes und stellte klar, dass der Internetzugang über die Kassenrechner gesperrt und somit kein Radio- oder TV-Empfang möglich sei.

GEZ Logo

Sonderfall ohne Gebührenpflicht

Das Gericht sah darin einen Sonderfall, in dem die Computer nicht gebührenpflichtig sind und empfahl die Rücknahme des Gebührenbescheids, so "Der Westen" weiter. Sollte dies nicht in den nächsten zehn Tagen erfolgen, werde das Gericht ein Urteil fällen. Die Anwältin der betroffenen Rundfunkanstalt WDR wollte wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung erst Rücksprache halten.

Unternehmen und Selbstständige wehren sich häufig gegen die vermeintliche Gebührenpflicht für internetfähige Computer. Die Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden, in den letzten Monaten ist aber tendenziell eine Ablehnung der pauschalen Gebührenerhebung ohne Nachweis eines Rundfunkempfangs zu erkennen.
[onlinekosten.de] · 19.03.2010 · 15:46 Uhr
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