Braucht man als Kfz-Händler oder für den Autoexport einen speziellen Steuerberater?

Foto: pixabay / CC0 Creative Commons

Steuern zahlen muss jeder Kfz-Händler, egal ob die Verkäufe ins Inland oder ins Ausland erfolgen. Das ist soweit klar. Die meisten professionellen Händler werden diesbezüglich einen Steuerberater beauftragen. Bei der Auswahl des Steuerberaters ist allerdings einiges zu beachten. Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex, daher empfiehlt es sich, eine Kanzlei auszuwählen, die über viel Erfahrung in der jeweiligen Branche verfügt und die stets auf dem neuesten Stand bezüglich der aktuellen Steuergesetzgebung ist. Welche steuerlichen Besonderheiten im Kfz-Handel zu beachten sind, hat uns der Steuerberater Troisdorf verraten. Erfahren Sie hier, was in steuerlicher Hinsicht so speziell ist beim Kfz-Handel.

Welche Sonderregelungen der Steuergesetzgebung betreffen besonders den Kfz-Handel?

Es gibt eine Sonderregelung im deutschen Steuerrecht, die vor allem den Kfz-Handel betrifft, das ist die sogenannte “Differenzbesteuerung”. Darüber hinaus ist bei jedem Verkauf von Gütern ins Ausland zu prüfen, ob und wo Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Im Folgenden finden Sie einige wichtige Tipps, die Sie unbedingt beachten sollten!

Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung stellt eine Sonderform im Steuerrecht dar. Es wird bei der Differenzbesteuerung lediglich die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis besteuert. Damit soll eine Doppelbesteuerung von Waren vermieden werden.

Wann wird die Differenzbesteuerung im Kfz-Handel angewendet?

In der Regel wird die Differenzbesteuerung nur angewendet, wenn Fahrzeuge von Privatpersonen oder Kleinunternehmern gekauft werden. Diese Personengruppe verkauft ihre Fahrzeuge, ohne dass Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

Kann bei Differenzbesteuerung Vorsteuer angerechnet werden?

Da bei der Differenzbesteuerung beim Kauf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde, kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Verkauft ein Händler also ein Fahrzeug, das er von einer Privatperson ohne Ausweis von Mehrwertsteuer gekauft hat, so muss er beim Verkauf keine Mehrwertsteuer auf den gesamten Verkaufspreis an das Finanzamt abführen, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis. Ausgewiesen wird die Differenzbesteuerung nicht auf der Rechnung, es wird nur darauf hingewiesen, dass diese Art der Besteuerung angewendet wurde.

Mehrwertsteuer beim Autoexport - Warum kann Autoexport lukrativ sein für einen Kfz-Händler?

Der Verkauf von Fahrzeugen ins Ausland lohnt sich vor allem bei alten Gebrauchtwagen, die in Deutschland entweder nicht mehr durch den TÜV kommen würden oder die nicht mehr den deutschen Abgasnormen entsprechen. In anderen Ländern - vor allem in Osteuropa oder in Afrika - gibt es weder deutsche TÜV- noch deutsche Abgasnormen. In diese Länder können alte Gebrauchtwagen exportiert werden und sie können dort noch mehrmals günstig repariert und jahrelang gefahren werden. Es gibt also einen großen Markt für solche Fahrzeuge. Allerdings ist beim Export einiges in steuerlicher Hinsicht zu beachten.

Welche Steuern sind zu zahlen beim Autoexport?

Zunächst ist für die Zeit, die der Export (inklusive aller Transporte) benötigt, Kfz-Steuer in Deutschland zu zahlen. Darüber hinaus ist in bestimmten Fällen Mehrwertsteuer zu zahlen, entweder in Deutschland oder im Bestimmungsland (also im Land des Käufers). Dies hängt davon ab, wohin ein Fahrzeug exportiert wird und an wen es verkauft wird.

Verkauf innerhalb der EU an Privatpersonen

Wird ein Fahrzeug innerhalb der EU an eine Privatperson verkauft, ist in der Regel im Land des Käufers Mehrwertsteuer zu zahlen. Allerdings gilt dies nur ab bestimmten Umsatzschwellen, die von Land zu Land variieren. Lassen Sie sich hier unbedingt von einem spezialisierten Steuerberater beraten, dieser kann bei Bedarf auch die Umsatzsteueranmeldungen in den jeweiligen Ländern vornehmen.

Verkauf innerhalb der EU an andere Händler

Falls ein Fahrzeug innerhalb der EU an einen anderen Händler verkauft wird, gilt dies als sogenanntes B2B-Geschäft und ist damit Mehrwertsteuerfrei. Allerdings gilt dies in der Regel nicht, wenn vorher Differenzbesteuerung angewendet wurde. Auch hier empfiehlt sich dringend die Beratung durch einen Steuerberater.

Verkauf in ein Land außerhalb der EU

Bei einem Fahrzeugverkauf in ein Land außerhalb der EU ist keine Mehrwertsteuer zu zahlen bzw. diese wird auf Antrag erstattet. Dies geschieht erst, sobald der Export mit einer Empfangsbestätigung bewiesen werden kann. Darauf ist zwingend zu achten!

Fazit

Im Kfz-Handel kann durch geschickte Nutzung von Sonderregelungen im Steuerrecht Umsatzsteuer eingespart werden. Dazu müssen jedoch viele Voraussetzungen erfüllt sein. Lassen Sie sich unbedingt von einer Steuerberatungskanzlei beraten, die über vielfältige Erfahrungen im Bereich Kfz-Handel und Autoexport verfügt und sich auch mit den Regelungen bezüglich Umsatzsteuer im Ausland auskennt.

Finanzen / Steuern / KfZ-Händler
19.10.2020 · 18:12 Uhr
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