Autofahrer aufgepasst - Jetzt dem Preisschock in der KFZ-Versicherung entgegnen
Was für den Sprit gilt, hat für die Kfz-Haftpflichtversicherung gleichermaßen Bedeutung: Beide werden immer teurer. Da lohnt sich ein Vergleich der einzelnen Versicherungsanbieter, und das möglichst schnell. Denn das Jahr neigt sich seinem Ende entgegen und auch der Stichtag für die Kündigung rückt näher. Bis zum 30. November 2012 sollten Autofahrer wissen, was sie wollen und ihre Versicherungsprämie mit denen anderer Anbieter verglichen haben. Denn das ist der Stichtag für einen möglichen Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung, der vor allem für Frauen und Senioren interessant sein könnte.
Enorme Prämienunterschiede für Senioren und Frauen
Tatsächlich sind die Preisunterschiede der einzelnen Versicherer enorm, so dass durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter, mit Hilfe von www.mcblue24.de, mehrere hundert Euro im Jahr eingespart werden können. Insbesondere Senioren werden den Prämienanstieg spüren, der von den Versicherern mit dem im Alter steigenden Unfallrisiko begründet wird. Auch Frauen steht eine Erhöhung der Kfz-Versicherungsprämien bevor, die auf der Einführung der Unisex-Tarife basiert. Die Gleichstellung von Mann und Frau im Versicherungswesen geht zurück auf die Umsetzung von EU-Gleichstellungsrichtlinien. Bislang zahlten Frauen aufgrund der geringeren Unfallzahlen geringere Beiträge. Doch nun werden beide Geschlechter gleichbehandelt oder besser, es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen den Geschlechtern hinsichtlich der Versicherungstarife.
Das Ende des Versicherungsvertrags - die wirksame Kündigung
Wer sich für eine Kündigung entscheidet, richtet diese schriftlich an den Versicherer, wobei die Kündigungsfrist regelmäßig einen Monat zum Vertragsende beträgt. Mit Datum vom 30. November muss die Kündigung dem Versicherer zugegangen sein. Der Versicherungsschutz bleibt indes noch bis zum Ende des Jahres bestehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schickt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, denn ein bloßes Einschreiben hat keine Beweiskraft. Darüber hinaus kann die Kündigung auch in einer Niederlassung beim Versicherer persönlich abgegeben und ihr Zugang schriftlich bestätigt werden. Eine Kündigung per Fax ist ebenfalls möglich. Allerdings hält der ausgedruckte Sendebericht als Beweismittel nicht vor jedem Gericht stand, da die Rechtsprechung uneinheitlich ist.
Das Sonderkündigungsrecht als Ausnahmeregelung
In manchen Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht, nämlich dann, wenn der Versicherer nach dem Stichtag für die Kündigung Tarifänderungen für das laufende Jahr bekanntgibt. Das gilt nicht, sofern der Versicherer Tarifänderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vornimmt. Das Sonderkündigungsrecht besteht auch nach einem Unfall oder einem Fahrzeugwechsel. Wer den Versicherer wechseln möchte, benötigt verschiedene Unterlagen. Dazu gehören der Führerschein, der Kfz-Schein, die letzte Beitragsrechnung und der aktuellen Kilometerstand des zu versichernden Fahrzeugs.


