3,1 Milliarden Euro – so teuer wird der neue Industriestrompreis für die Steuerzahler
Die Kostenexplosion verteilt sich auf drei Jahre
Die Subvention soll rückwirkend ab 2026 gelten und erstmals 2027 ausgezahlt werden. Im ersten Jahr fällt dabei der größte Teil der Belastung an:
– 1,5 Milliarden Euro in 2027
– je 800 Millionen Euro in 2028 und 2029
Grund dafür ist die degressive Förderung: Unternehmen können im ersten Jahr besonders stark entlastet werden, um Investitionen schnell anzureizen. Die Förderung wird danach schrittweise reduziert.
91 Branchen profitieren – von Stahl bis Halbleiter
Die Liste der Anspruchsberechtigten ist lang: 91 Wirtschaftssektoren und Teilbereiche sollen den neuen Industriestrompreis nutzen dürfen. Dazu zählen:
- große Teile der Chemie- und Metallindustrie
- Gummi- und Kunststoffverarbeitung
- Glas-, Keramik- und Zementherstellung
- Batteriezellen- und Halbleiterproduktion
- Bereiche der Papierindustrie, des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung
Damit setzt die Koalition auf eine breite Entlastung energieintensiver Branchen – allerdings unter klaren Auflagen.
Förderung nur gegen Investitionen
Mindestens die Hälfte der erhaltenen Subvention müssen Unternehmen in Projekte investieren, die das Stromsystem langfristig entlasten. Beispiele:
- Erzeugung erneuerbarer Energien
- Energiespeicher
- Effizienzmaßnahmen in der Produktion
Die Investitionen können auch an externe Projektpartner übertragen werden. Die Umsetzung muss innerhalb von 48 Monaten erfolgen.
Industriestrompreis und Kompensation – aber keine Doppelbegünstigung
Der Industriestrompreis wird neben der bestehenden Strompreiskompensation eingeführt. Eine gleichzeitige Nutzung beider Instrumente ist ausgeschlossen. Dafür soll die Kompensation ausgeweitet werden – mehr Branchen könnten künftig von ihr profitieren. Jedes Unternehmen erhält ein Wahlrecht pro Abrechnungsjahr.
So funktioniert der Preisdeckel
Der Industriestrompreis soll bei 5 Cent pro Kilowattstunde liegen. Unternehmen können sich für die Hälfte ihres jährlichen Verbrauchs die Differenz zum Marktpreis erstatten lassen. Zusätzlich gibt es eine „Flexibilitätsoption“: Wer mehr als 80 Prozent der Förderung in eigene Projekte investiert, kann bis zu zehn Prozent zusätzliche Subventionen erhalten.
Noch viele Fragen offen – auch in Brüssel
Die Gegenleistungen der Unternehmen sollen „technologieoffen“ ausgestaltet werden. Welche Projekte am Ende tatsächlich förderfähig sind, entscheidet eine Vollzugsbehörde. Viele Details werden derzeit im Notifizierungsverfahren mit der EU-Kommission verhandelt. Erst nach deren Zustimmung kann der Industriestrompreis starten.


