Grobe Beleidigung kann Kündigungsgrund sein – Immer eine Einzelfallentscheidung
Arbeitsmarktpolitik an der Grenze zur Wirkungslosigkeit - 4.207 Beschäftigung schaffende Maßnahmen für 67.778 Langzeitarbeitslose sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein

(lifepr) Hamburg, 29.09.2016 - Die grobe Beleidigung des Arbeitgebers, eines Vorgesetzten oder eines Kollegen kann ein Kündigungsgrund sein. Auch die fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein. In diesem Zusammenhang geraten auch soziale Netzwerke mehr und mehr in den Fokus. Wer sich in der vermeintlichen Anonymität des Internets unbedacht und beleidigend äußert, kann am Ende seinen Job los sein. Denn grobe Beleidigungen können ein schwerer Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers sein. In der Konsequenz kann die ordentliche und auch die außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

In einem Fall, vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte ein Arbeitnehmer noch mal Glück gehabt. Dieser war krankgeschrieben und postete dies bei Facebook. In dem folgenden Chat mit rund 20 Teilnehmern bezeichnete er unter Verwendung von Emojis einen Vorgesetzten als „fettes Schwein“ und einen anderen als „Bärenkopf“. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos und hilfsweise ordentlich wegen dieser Beleidigungen.

Der Mitarbeiter wehrte sich letztlich erfolgreich gegen die Kündigung. Das LAG Baden-Württemberg stellte zwar fest, dass die Beleidigungen sich gegen die Vorgesetzten richteten und die Bezeichnung einer anderen Person als „fettes Schwein“ zweifellos eine grobe Beleidigung sei, die die Kündigung rechtfertigen könne. Im Rahmen der gebotenen umfassenden Interessenabwägung sei die Kündigung aber nicht erforderlich gewesen. Eine Abmahnung wäre zunächst ausreichend gewesen. Auf eine Abmahnung könne nur dann verzichtet werden, wenn erkennbar sei, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten trotz Abmahnung nicht ändern werde oder dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei. Diese Abwägung müsse immer im Einzelfall erfolgen.

Im konkreten Fall hätte aber zunächst eine Abmahnung ausgereicht, um dem Mitarbeiter sein Fehlverhalten klarzumachen. Letztlich spreche auch die lange Betriebszugehörigkeit und das bislang tadellose Verhalten für den Arbeitnehmer, sodass vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre. (Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 22. Juni 2016, Az.: 4 Sa 5/16).

Das LAG stellte aber auch klar, dass es immer auf den Einzelfall und eine umfassende Interessenabwägung ankomme. Das bedeutet, dass in anderen Fällen von Beleidigungen oder Fehlverhalten des Arbeitnehmers die Kündigung auch gerechtfertigt sein.

Der Fall zeigt, dass die Kündigung und insbesondere die außerordentliche Kündigung ein rechtlich komplexes Thema ist, bei dem viele verschiedene Faktoren beachtet werden müssen. Als bundesweit agierende Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Hamburg, Berlin und Mailand berät ROSE & PARTNER LLP. auch in allen Fragen zur Kündigung und zum Arbeitsrecht.

Mehr Informationen: http://www.rosepartner.de/...
 
 
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 29.09.2016 · 17:19 Uhr
[0 Kommentare]
Hier siehst Du die HOT 100 News pro Sparte, die in den letzten 14 Tagen am heißesten diskutiert wurden. Hier geht's zu den meistgelesenen News.

Top-Themen

Boulevard-News

IT-News

Gaming-News

Kino/TV-News

Sport-News

Finanznews

Business/Presse

 
Neubaur fordert Einbindung der Arbeitnehmer bei Thyssenkrupp
Düsseldorf/Essen - NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) begrüßt den Einstieg der […] (00)
Eckert & Ziegler: Gewinnexplosion in Q1!
Eckert & Ziegler lässt die Konkurrenz staunen: Umsatz um 17% gestiegen. Die […] (00)
Daniel Radcliffe und Jonathan Groff: Wichtige Rolle bei Hochzeit ihrer Freundin
(BANG) - Daniel Radcliffe und Jonathan Groff übernahmen bei der Hochzeit von Lindsay Mendez […] (00)
Nagelsmann: Als Gesellschaft gegen politische Extreme
Herzogenaurach (dpa) - Julian Nagelsmann blickt über den Fußball hinaus und hat sich für ein […] (00)
THAT TIME I GOT REINCARNATED AS A SLIME angekündigt
Bandai Namco kündigt das erste Konsolen- und PC-Spiel zu THAT TIME I GOT REINCARNATED AS A […] (00)
ZDFneo dreht Coming-of-Age-Serie über heutige Männerbilder
Für den Spartensender ZDFneo und die ZDFmediathek entsteht derzeit in der Nähe von Brüssel, Belgien, und […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News