(lifepr) Hamburg, 29.09.2016 - Die grobe Beleidigung des Arbeitgebers, eines Vorgesetzten oder eines Kollegen kann ein Kündigungsgrund sein. Auch die fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein. In diesem Zusammenhang geraten auch soziale Netzwerke mehr und mehr in den Fokus. Wer sich in der ...