Trump muss juristische Rückschläge einstecken
Einen herben Rückschlag für den ehemaligen Präsidenten Donald Trump markiert der aktuelle Beschluss eines US-Bundesgerichts. Dieses wies eine Anklage gegen den ehemaligen FBI-Direktor und Kritiker Trumps, James Comey, ab. Die Entscheidung stützt sich darauf, dass die ernannte Staatsanwältin Lindsey Halligan nicht hätte befugt sein dürfen, den Fall zu übernehmen. Eine neue Anklage könnte jedoch prinzipiell eingereicht werden.
Lindsey Halligan, die kommissarisch eingesetzt worden war, trat die Nachfolge eines Vertreters an, der die Beweise im Falle Comey als unzureichend für eine Anklage eingestuft hatte. Dies führte dazu, dass er unter Druck der damaligen Trump-Regierung seinen Posten verlassen musste. Halligan bringt als ehemalige persönliche Anwältin von Trump und Mitarbeiterin des Weißen Hauses Verbindungen zum Ex-Präsidenten mit.
Gegen Ende September, unter erheblichen Druck von Trump auf das Justizsystem, wurde die Anklage gegen Comey erhoben. Ihm wurden Falschaussagen und die Behinderung von Untersuchungen des Kongresses zur Last gelegt. Trump hatte zuvor öffentlich seine Justizministerin dazu aufgefordert, gegen angebliche Gegner wie Comey vorzugehen. Comey, der von Obama 2013 zum FBI-Direktor ernannt worden war und Ermittlungen zu russischer Wahlbeeinflussung leitete, wurde 2017 von Trump entlassen.
Ebenfalls abgewiesen wurde eine Anklage gegen die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James. Auch in diesem Fall wurde die Zuständigkeit Halligans bemängelt. James war durch ein 2024 ergangenes Zivilurteil in der Lage, Trump wegen Betrugs zu belangen, was in einer erheblichen Geldstrafe gipfelte. Trumps Appell gegen dieses Urteil führte zu einer Herabsetzung der Strafe, wobei ein Gericht die ursprüngliche Summe als unverhältnismäßig einstufte.

