Steuerliche Entlastung: Mehrwertsteuer-Senkung und höhere Pauschalen sorgen für Diskussionen
In einem richtungsweisenden Entschluss hat der Deutsche Bundestag beschlossen, steuerliche Entlastungen für Pendler, die Gastronomiebranche und ehrenamtlich Tätige einzuführen. Ob diese Pläne allerdings in ihrer jetzigen Form umgesetzt werden, bleibt unklar, da die Länder diesbezüglich auf eine Kompensation ihrer Einnahmeverluste vom Bund pochen. Der Bundesrat verspricht eine hitzige Debatte im Dezember.
Eine weitreichende Änderung betrifft die Pendlerpauschale: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen künftig ab dem ersten Kilometer 38 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen können, statt wie bisher nur ab dem 21. Kilometer. Dies könnte zu spürbaren Erhöhungen der Werbungskosten führen. Während die Grünen und die Linke diese Maßnahme als einseitig zugunsten höherer Einkommen kritisieren, fordert die AfD sogar eine Erhöhung der Pauschale auf 50 Cent pro Kilometer, um den tatsächlichen Kosten von Autofahrern gerecht zu werden.
Die Gastronomiebranche kann indes aufatmen: Die Mehrwertsteuer auf Speisen soll auf sieben Prozent gesenkt werden. Diese Regelung, schon bekannt aus der Zeit der Pandemie, könnte nun dauerhaft eingeführt werden. Ungeklärt bleibt jedoch, ob die Entlastungen an die Gäste weitergegeben werden und sich in Preisen bemerkbar machen. Branchenverbände dämpfen die Hoffnung auf günstigere Restaurantbesuche. Die Union betont jedoch, dass durch die Maßnahme Arbeitsplätze erhalten bleiben könnten.
Auch das Ehrenamt erfährt mit der geplanten Anhebung der Steuerpauschalen für Übungsleiter und ehrenamtliche Tätigkeiten eine spürbare Aufwertung. Gleichzeitig sollen Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen steuerfrei bleiben und Gewerkschaftsbeiträge künftig besser abgesetzt werden können. Diese Entlastungen erhöhen den steuerlichen Spielraum, den ehrenamtlich Engagierte und Sportler nutzen können.
Der Bundesrat steht in der Zwischenzeit vor einer wegweisenden Entscheidung, die die Beziehungen zwischen Bund und Ländern auf die Probe stellen könnte. Die Länder, die bis 2030 Verluste in Milliardenhöhe befürchten, verhandeln um eine Kompensation. Finanzminister Lars Klingbeil machte jedoch bereits unmissverständlich klar, dass ein solcher Ausgleich nicht vorgesehen ist – eine Ansage, die zu einem unerwarteten Stolperstein für die neuen Regelungen werden könnte.

