Scheidende Wärmefronten: Verbraucherschützer und Kartellamt im Einsatz gegen Fernwärmepreiserhöhungen
Die heikle Thematik der Fernwärmepreiserhöhungen hat die Aufmerksamkeit der Verbraucherschützer auf sich gezogen. Derzeit stehen mehrere Fernwärmeversorger in Deutschland aufgrund vermeintlich ungerechtfertigter Preisanhebungen unter genauer Beobachtung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits gerichtliche Schritte gegen namhafte Unternehmen wie Hansewerk Natur in Quickborn, E.ON Energy Solutions in Essen sowie die Stadtwerke Neubrandenburg eingeleitet. Eine weitere Klage befindet sich in der Vorbereitung.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen steht die Berechnungsformel, die zur Rechtfertigung der Preissteigerungen herangezogen wurde. Der Verband erklärt, dass sie nicht den gesetzlichen Standards entspricht und daher die Preiserhöhungen illegitim erscheinen. Bisher stehen gerichtliche Entscheidungen jedoch noch aus. Ein Verbandssprecher betonte, dass die Korrektheit dieser Preisänderungsklausel entscheidend sei. Sollte sich ihre Ungültigkeit bestätigen, könnten Verbraucher möglicherweise überhöhte Zahlungen zurückfordern.
Aufgrund der naturgemäß monopolartigen Struktur von Fernwärmenetzen sind die Kunden oft an einen Anbieter gebunden und können daher nicht einfach den Versorger wechseln, wie es bei Erdgas möglich wäre. Parallel zu diesen Gerichtsverfahren prüft das Bundeskartellamt die Preisanpassungsklauseln diverser Fernwärmedienstleister. Seit Ende 2023 laufen hier Untersuchungen gegen insgesamt sieben Stadtwerke und Versorger. Sie werden verdächtigt, von 2021 bis 2023 unzulässigerweise überhöhte Preisanpassungen vorgenommen zu haben. Bis Frühjahr 2025 stellte sich in einigen Fällen heraus, dass bestimmte Klauseln tatsächlich zu Lasten der Verbraucher verwendet wurden. Die Untersuchungen zu den verbleibenden Fällen sind noch nicht abgeschlossen.

