Nord Stream 2 AG ohne Kontozugang in Mecklenburg-Vorpommern
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock stellt eine signifikante Entwicklung für die Betreibergesellschaft der Gaspipeline Nord Stream 2 dar. Das Gericht schloss sich einer früheren Entscheidung des Landgerichts Stralsund an, indem es in einem Hinweisbeschluss der Berufung der Nord Stream 2 AG keine Erfolgsaussichten zusprach. Damit wird die Kündigung der Konten bei der Sparkasse, die bereits am 10. Februar als rechtmäßig bestätigt wurde, weiter aufrechterhalten.
Im Kern argumentierte das Landgericht Stralsund, dass der Sparkasse die Fortführung des Kontoverhältnisses aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zuzumuten sei. Das Risiko von Sekundärsanktionen nach US-amerikanischem Recht wurde als ein wesentlicher Grund für die Kündigung der Konten angegeben, die mit Wirkung zum 10. Januar 2025 wirksam sein sollen.
Die Nord Stream 2 AG, eine Tochtergesellschaft des russischen Gazprom-Konzerns, hatte das Konto ursprünglich eröffnet, um Transaktionen im Zusammenhang mit der Anbindungspipeline des Rügener LNG-Terminals zu ermöglichen. Diese Anbindungspipeline sollte der Nutzung nicht verbauter Röhrensegmente dienen. Nach den politischen Spannungen und einem Anschlag im September 2022 auf die Pipeline blieb diese allerdings ungenutzt und beschädigt.