@
3 in der News steht, dass das kein Gegengutachten ist, sondern überhaupt infrage stellt, dass Abgeordnete in Sachsen und Thüringen vom Verfassungsschutzschutz beobachtet werden dürfen (aufgrund bestimmter Bestimmungen in den Satzungen dieser beiden Bundesländer). Ich kann mir das allerdings nicht vorstellen. Wie auch immer – ein ultrarechter Staatsrechtler erstellt ein Gutachten für eine rechtsextreme Partei - da darf man durchaus berechtigte Zweifel hegen darüber wie unabhängig das ist.