
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock stellt eine signifikante Entwicklung für die Betreibergesellschaft der Gaspipeline Nord Stream 2 dar. Das Gericht schloss sich einer früheren Entscheidung des Landgerichts Stralsund an, indem es in einem Hinweisbeschluss der Berufung der Nord Stream 2
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