Nach EuGH-Urteil geht es Lebensversicherern an den Kragen
Erste Gerichte wenden Urteil zur Widerrufsfrist an

(lifepr) Zug, 27.01.2014 - Nachdem der Europäische Gerichtshof Ende letzten Jahres in der von LV-Doktor initiierten Rechtsfrage zur Jahresfrist entschied, dass ein Absatz des § 5a Versicherungsvertragsgesetz alter Fassung europarechtswidrig ist, wird es nun ernst für die deutschen Lebensversicherer. In den Medien wurde bereits heiß darüber diskutiert, ob der Beschluss den Weg für eine Kündigungswelle ebne und auch die Tageschau vom 19.12.2013 gibt einen ersten Ausblick auf die Konsequenzen.

Obwohl der EuGH den Fall zur Klärung der nationalen Rechtsfolgen an den BGH zurückverwiesen hat und dessen Entscheidung noch aussteht, nehmen die ersten deutschen Gerichte nun Bezug auf das Urteil der Luxemburger Richter und geben den Versicherungskunden, was ihnen nunmehr europarechtlich abgesichert zusteht.

Ehemalige Versicherungskunden haben demnach unter besonderen Umständen Anspruch auf die Erstattung aller eingezahlten Beiträge sowie eine entsprechende Verzinsung. Wie hoch diese ausfällt, obliegt nunmehr der Entscheidung des BGH, die von den LV-Doktor-Profis in den nächsten 6 Monaten erwartet wird.

Landgericht Chemnitz verfügt über Rückzahlungsansprüche

Auch wenn die Überführung des EuGH-Urteils in deutsches Recht am Bundesgerichtshof noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, berücksichtigte das Landgericht Chemnitz schon jetzt die Entscheidung des EuGH. So gelangten die sächsischen Richter in einem von LV-Doktor betreuten Verfahren zu der Auffassung, dass aufgrund der festgestellten Europarechtswidrigkeit der Jahresfrist ein unbegrenztes Widerspruchsrecht besteht. Der betroffene Kunde, der bei Abschluss der Versicherung nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, hat nun einen Rückerstattungsanspruch auf alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen.

OLG Stuttgart verfügt über "bereicherungsrechtliche Ansprüche"

Auch das Oberlandesgericht Stuttgart verwies jüngst in einem weiteren LV-Doktor-Fall in seiner Verfügung auf die Entscheidung des EuGH. So gehen die Richter davon aus, dass für den entsprechenden Kunden durchaus "bereicherungsrechtliche" Ansprüche bestehen - der Kunde also Ansprüche auf alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen hat - und dieser Sachverhalt den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen könnte. Aus diesem Grund schlug das Gericht beiden Parteien den Abschluss eines großzügigen Vergleichs vor.

Erst der Anfang - viele Gerichte werden nachziehen

Die Entscheidungen der beiden Gerichte sind erst der Anfang. So gehen Branchenkenner und Rechtsexperten davon aus, dass in den nächsten Wochen und Monaten zahlreiche Fälle unter Maßgabe der neuen Erkenntnisse aus Luxemburg zu beurteilen sind und die deutschen Gerichte nunmehr allen betroffenen Kunden die Erstattungen aller eingezahlten Beiträge nebst angemessener Verzinsung zusprechen werden. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass hunderte von LV-Doktor begleitete Verfahren sogar durch kurzfristige Anerkenntnisse der Versicherungen beendet werden.

Lebensversicherungsverträge jetzt sachgemäß prüfen lassen

Für Besitzer von noch laufenden oder bereits gekündigten Lebensversicherungen bedeutet dies vor allem, dass gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um Verträge auf bestehende Rückerstattungs- oder Rückabwicklungsansprüche prüfen zu lassen. Dabei sollten Verbraucher sich an den Experten auf diesem Gebiet wenden.

LV-Doktor, das erfolgreiche Verbraucherschutzprojekt der proConcept, hat 9 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und in jahrelanger harter Arbeit den Sachverhalt überhaupt erst vor den EuGH gekämpft beziehungsweise letztlich auch das verbraucherfreundliche Urteil herbeigeführt.

Wer könnte Versicherungskunden also besser bei der vorzeitigen Kündigung oder Rückabwicklung von Lebensversicherungen betreuen, als LV-Doktor mit seinem professionellen Anwaltsnetzwerk?
Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 27.01.2014 · 10:45 Uhr
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