Knappes Votum: Rentengesetz im Bundestag mit hauchdünner Mehrheit beschlossen
Im Bundestag wurde das neue Rentengesetz mit einer äußerst knappen Mehrheit verabschiedet. Mit nur 318 Stimmen fiel das Ergebnis um eine Stimme geringer aus als ursprünglich von Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow verkündet. Angesichts eines von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als Ziel ausgegebenen Minimums für die sogenannte Kanzlermehrheit gelang es der Regierungskoalition dennoch, die erforderliche absolute Mehrheit um zwei Stimmen zu übertreffen.
In der Unionsfraktion zeigte sich jedoch ein Bild von Meinungsverschiedenheiten. Von den 208 anwesenden Unionsabgeordneten entschieden sich sieben gegen das Gesetz, zwei enthielten sich der Stimme und ein Mitglied der Fraktion war nicht im Plenarsaal anwesend.
Demgegenüber zeigte die SPD Geschlossenheit: Alle 120 ihrer Abgeordneten stimmten für das Gesetz und trugen maßgeblich zum knappen Votum bei. Die restlichen Fraktionen blieben ihrer Ankündigung treu: Die 140 anwesenden Parlamentarier der AfD sowie die 77 Abgeordneten der Grünen votierten geschlossen gegen das Gesetz. Die Linke zeigte sich ambivalent; von ihren 50 anwesenden Abgeordneten verzichteten alle auf eine klare Positionierung und enthielten sich der Stimme.

