Klimaschutz im Luftverkehr: Eurowings von Gericht für irreführende Werbung gerügt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Fluggesellschaft Eurowings untersagt, in bestimmter Weise für ihre Klimakompensationszahlungen zu werben. Hintergrund ist ein Urteil, wonach die Airline mit irreführenden Formulierungen den Eindruck erweckte, Kunden könnten ihre Flüge vollständig klimaneutral gestalten. Besonders die Aussage, dass die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens nur „einen Klick entfernt“ sei, wurde als irreführend kritisiert. Den Richtern zufolge verstehen Verbraucher Begriffe wie CO2-neutral und klimaneutral als synonym. Durch die Werbung würde daher der Eindruck erweckt, sämtliche klimaschädlichen Emissionen einer Flugreise – und nicht nur CO2 – würden ausgeglichen. Dies widerspricht der Realität, da nicht alle Schadstoffemissionen kompensiert werden. Die Werbung, die darauf abzielt, den Verbrauchern ein ruhiges Gewissen zu verschaffen, tue dies somit nicht in vollem Umfang. Interessanterweise fand das Gericht an einer anderen Stelle der Werbung zu nachhaltigen Kraftstoffen nichts zu beanstanden.
Auch im Lichte eines kommenden EU-Regelwerks, das irreführende Aussagen im Zusammenhang mit Treibhausgaskompensation ab September 2026 untersagt, ist der Richterspruch von Bedeutung. Bereits Anfang November hatten sich Eurowings und 20 weitere europäische Fluggesellschaften verpflichtet, auf irreführende Nachhaltigkeitsaussagen zu verzichten. Künftig sollen Behauptungen, dass Flüge durch finanzielle Beiträge der Kunden neutralisiert werden könnten, vermieden werden. Die EU-Kommission betonte kürzlich, dass der Eindruck einer vollständigen Klimaneutralität aufgrund der Kompensation von Flügen zu vermeiden sei.

