Gerichtsurteil stoppt Bußgeldverfahren: 1&1 und andere Netzbetreiber aufatmen
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, ein Bußgeldverfahren gegen den Mobilfunkanbieter 1&1 nicht weiter zu verfolgen, obwohl die Firma ihre Ausbauziele deutlich verfehlt hat. 1&1, ein Unternehmen aus dem United-Internet-Konzern, hatte bereits 2019 die ersten Frequenzen erworben und sich verpflichtet, bis Ende 2022 mindestens 1000 Antennenstandorte zu aktivieren. Doch lediglich fünf davon sind tatsächlich in Betrieb, was das Unternehmen mit Lieferproblemen bei einem Ausbaupartner erklärt.
Im Frühjahr 2023 hatte die Bundesnetzagentur gegen 1&1 sowie die etablierten Netzbetreiber Telekom, Vodafone und O2 Bußgeldverfahren wegen unterschiedlicher Verfehlungen im Mobilfunkausbau eingeleitet. Anders als bei 1&1 waren die Vorwürfe gegen die anderen Netzbetreiber jedoch marginal. Ausschlaggebend für den Abbruch der Verfahren war ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, das im Jahr 2024 rechtskräftig wurde.
Das Gericht stellte fest, dass die ursprünglichen Ausbauauflagen unter rechtswidrigen Bedingungen erarbeitet wurden, da das Bundesverkehrsministerium unter der Führung von Andreas Scheuer unzulässigen Einfluss genommen hatte. Die Folge: Die Auflagen müssen rückwirkend überarbeitet werden. Obwohl die theoretische Möglichkeit bestand, die Bußgeldverfahren fortzusetzen, verzichtet die Bundesnetzagentur darauf, da die meisten Auflagen inzwischen erfüllt sind.
Für 1&1 hätte das Verfahren potenziell teuer werden können: Pro nicht errichtetem Standort drohten bis zu 50.000 Euro Strafe. Insgesamt hätte sich die Summe auf fast 50 Millionen Euro belaufen.

