EuGH-Urteil bremst pflanzliche Gesundheitsprodukte aus
Die EU macht Ernst bei der Regulierung gesundheitsbezogener Werbung: Ab sofort sind werbliche Aussagen über pflanzliche Inhaltsstoffe wie Safranextrakt und Ginkgo bis auf Weiteres verboten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil. Den Richtern zufolge kann erst nach eingehender Prüfung und Aufnahme solcher Aussagen in die offizielle EU-Liste eine Zulässigkeit ausgesprochen werden. Vor allem der boomende Markt für Nahrungsergänzungsmittel steht nun vor neuen Hürden.
Der Fall der Hamburger Firma Novel Nutriology verdeutlicht die Brisanz der Entscheidung. Das Unternehmen hatte damit geworben, dass seine Produkte mit Safran- und Melonensaftextrakten das Wohlbefinden durch Stimmungsaufhellung fördern könnten. Der Verband Sozialer Wettbewerb sah hierin eine unrechtmäßige Gesundheitswerbung und brachte den Fall vor Gericht.
Die EU-Liste, welche die Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Aussagen regelt, ist klar definiert, lässt bisher jedoch eine detaillierte Regelung für sogenannte Botanicals vermissen. Trotz zahlreicher Anträge, entsprechende Werbeaussagen zu prüfen, wurde dies wegen fehlender Studien von der zuständigen Behörde abgelehnt. In der Folge wurde die Bearbeitung solcher Aussagen auf Eis gelegt, was letztendlich den aktuellen Rechtsstreit entfachte.
Die Richter des EuGH wiesen darauf hin, dass Ausnahmen nur im Fall besonderer Regelungen möglich seien, was im gegenwärtigen Fall nicht zutrifft. Dieser stand auf Empfehlung des Bundesgerichtshofs vor dem EuGH zur Entscheidung. Ob weitere Klarstellungen folgen, bleibt abzuwarten.