EuGH prüft deutsche Schienenmaut: Wegweisende Entscheidung für den Nahverkehr erwartet
In einem brisanten Fall hat der Streit um den Preisdeckel für die Schienennutzung im deutschen Nahverkehr den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreicht. Sollte der Gerichtshof in Luxemburg, der sich heute mit dem Thema auseinandersetzt, gegen die deutschen Regelungen entscheiden, könnte dies weitreichende Konsequenzen für regionale Verkehrsunternehmen und letztlich auch für Bahnreisende haben. Konkret wird vor dem obersten europäischen Gericht die Vereinbarkeit der deutschen Trassenpreispolitik mit EU-Recht geprüft. Die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, sowie das Tochterunternehmen DB Regionetz Infrastruktur, haben das Verfahren initiiert, nachdem sie vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert waren.
Dabei geht es um Trassenpreise, eine Art Schienenmaut, die essentiell für die Finanzierung des umfangreichen Schienennetzes sind und deren Berechnung für den Nahverkehr spezifischen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Ein zentraler Punkt des Konflikts ist die sogenannte Trassenpreisbremse für den Regionalverkehr. Diese zielt darauf ab, die Preisanstiege kontrollierbar und kalkulierbar zu halten. Dennoch hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 eine Umverteilung der gestiegenen Kosten in den Fern- und Güterverkehr beschlossen, um den Nahverkehr vor übermäßigen Preissteigerungen zu schützen. Damit war InfraGo nicht einverstanden und strebte eine gerichtliche Klärung an.
Der Europäischen Gerichtshof hat nun die Aufgabe, zu prüfen, ob die Vorgehensweise der deutschen Behörden die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums verletzt, insbesondere in Bezug auf die Vorgaben für die Betreiber von Schieneninfrastrukturen. Es steht die Frage im Raum, inwiefern die Geschäftsführung von InfraGo in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH wird das letzte Wort in dieser Angelegenheit vom Verwaltungsgericht Köln gesprochen werden müssen, das an die Auslegung der Luxemburger Richter gebunden ist. Ein mögliches Kippen der Trassenpreisbremse könnte für die Bahnfahrenden eine signifikante Erhöhung der Preise im Regionalverkehr zur Folge haben.
InfraGo hat für das Jahr 2026 bereits eine Anhebung der Trassenpreise um 23,5 Prozent beantragt, was nicht nur die Kosten für regionale Eisenbahnunternehmen in die Höhe treiben, sondern auch den Fahrgästen spürbare Mehrkosten bescheren könnte.

