Eurowings-Urteil: Klimaschutzversprechen auf dem Prüfstand
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Fluggesellschaft Eurowings ihre Kunden mit der Bewerbung von Klimaschutzmaßnahmen in die Irre führte. Die Airline hatte suggeriert, dass Flüge für einen Betrag von neun Euro vollständig klimaneutral kompensiert werden könnten. Dieses Versprechen, so das Gericht, sei für Verbraucher irreführend, da nicht alle Emissionen eines Fluges ausgeglichen würden.
Eurowings, die nun an ihrer Kommunikation feilen möchten, bedauerten das Urteil und planen, die Entscheidungsgründe sorgfältig zu analysieren. Die beanstandete Werbung erweckte nach Ansicht der Richter den Anschein, dass die Kunden durch einen einfachen Klick klimaneutral reisen könnten. Diese Vorstellung wurde durch die Begriffe CO2-neutral und klimaneutral verstärkt, die im allgemeinen Sprachgebrauch als gleichbedeutend betrachtet werden. Doch tatsächlich bleiben beim Fliegen weitere Emissionen, die nicht durch die angebotenen Projekte kompensiert werden.
Die Werbung, so das Urteil, spreche den Verbrauchern ein ruhiges Gewissen zu, das jedoch faktisch nicht gerechtfertigt ist, da nicht alle klimabelastenden Einflüsse ausgeglichen werden. Interessanterweise hat das Gericht gegen die Werbung zu nachhaltigen Kraftstoffen keine Einwände erhoben. Diese sei in ihrer Wortwahl nicht irreführend. Eurowings begrüßte diese Feststellung des Gerichts und plant, angepasste Kommunikationsstrategien zusammen mit den EU-Behörden zu entwickeln.
Damit soll der bestehende Nebel um Beiträge zur CO2-Einsparung gelichtet werden. Eine Revision wurde durch das OLG nicht gestattet, dennoch steht Eurowings der Weg zur Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesgerichtshof offen. Allerdings dürfte ein weiteres Verfahren nur von begrenztem Nutzen sein, da entsprechende Werbeaussagen durch ein neues EU-Regelwerk ab September 2026 ohnehin als unzulässig erklärt werden. Indes haben sich Eurowings sowie 20 weitere europäische Fluggesellschaften freiwillig dazu entschieden, irreführende Behauptungen zur Nachhaltigkeit von Flügen künftig zu unterlassen.
Die EU-Kommission hob hervor, dass Airlines nicht mehr vortäuschen sollten, durch finanzielle Beiträge könnten die spezifischen Emissionen eines Fluges neutralisiert oder ausgeglichen werden. Auch die Etikettierung von Flugkraftstoffen solle klarer erfolgen, um keine vagen „grünen“ Versprechen zu machen.

