Entscheidungsverzögerung im Fall Astrazeneca: Oberlandesgericht Bamberg wartet auf Bundesgerichtshof
Im Rechtsstreit zwischen einer Impfgeschädigten aus Oberfranken und dem britischen Pharmakonzern Astrazeneca wurde die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg zur Verkündung auf Ende Januar nächsten Jahres verschoben. Der ursprüngliche Termin im Dezember musste aufgrund eines noch anhängigen Revisionsverfahrens am Bundesgerichtshof verschoben werden, welches Klärung zu entscheidenden Rechtsfragen bringen soll.
Die Klägerin, eine 35-jährige Frau aus Hof, macht erhebliche Entschädigungsansprüche geltend und fordert von Astrazeneca ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 250.000 Euro, zusätzlich 17.200 Euro für entgangene Arbeitsleistungen und bis zu 600.000 Euro für zukünftige gesundheitliche Einschränkungen. Nach ihrer Impfung im März 2021 mit dem Präparat "Vaxzevria" erlitt die Frau eine Darmvenenthrombose, fiel ins Koma und musste sich einem Teileingriff am Darm unterziehen.
Ihr Anwalt führt diese schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen auf den Impfstoff zurück, welche seiner Meinung nach als Impfschaden kategorisiert werden sollten. Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hof im Januar 2023 wies die Klage der Frau ab und erkannte keinen Produkt- oder Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein, wodurch das Verfahren seit Juli 2023 nun vor dem Oberlandesgericht Bamberg verhandelt wird.

