Verantwortung für Asylzentren: Bund trägt Kosten, Länder gestalten mit
Im Rahmen der Herbstkonferenz der Innenminister haben sich Bund und Länder auf eine Aufgabenverteilung bezüglich der Einrichtung von Prüfzentren für Asylverfahren an den EU-Außengrenzen verständigt. Der Bund wird hierbei die finanzielle Hauptlast tragen. Fünf Bundesländer haben sich bereit erklärt, aktiv am Aufbau der notwendigen Kapazitäten mitzuwirken, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.
Deutschland ist in besonderem Maße von der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems betroffen, die im Mai 2024 beschlossen und zur Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten wird. Insbesondere Verfahren, die Einreisen über Flughäfen und Seehäfen betreffen, stehen dabei im Fokus. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Asylverfahren beschleunigt und die Überstellungen zwischen den Staaten verlängert werden können, um beispielsweise unberechtigte Einreisen zu unterbinden.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) äußerte sich positiv über die geplanten Maßnahmen und begrüßt die Ankündigung, dass der Bund die finanziellen Kosten für die neuen Zentren übernimmt. Für Poseck bedeutet dies nicht nur eine Entlastung, sondern auch eine verbesserte Kontrolle über das Migrationsgeschehen, was seiner Ansicht nach durch die EU-Reform erreicht werden soll. Sein Lob gilt auch dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für das kooperative Miteinander zwischen Bund und Ländern, das durch diese Kostenübernahme unterstrichen wird.

